Vorgesehen zum Löschen - Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nach SGB IX Bewilligung zur Abwehr von Behinderungen und chronischen Erkrankungen

    Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zur Abwehr von Behinderungen und chronischen Erkrankungen beantragen

    Als Mensch mit Behinderung oder von einer Behinderung bedrohter Menschen, haben Sie Anspruch auf medizinische Rehabilitation.

    Beschreibung

    Als Mensch mit Behinderungen oder von einer Behinderung bedrohter Mensch, haben Sie Anspruch auf medizinische Rehabilitation (REHA). Die REHA dient dazu, Behinderungen einschließlich chronischer Krankheiten abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern oder auszugleichen. Durch die REHA soll Ihre Lebensqualität verbessert werden. Die REHA hilft Ihnen, Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit und Pflegebedürftigkeit zu vermeiden. Die REHA soll Ihnen nach Möglichkeit helfen, wieder oder weiter in einem Beruf zu arbeiten und nicht auf Sozialleistungen angewiesen zu sein.
    Um eine REHA zu beantragen, wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.
    Leistungen zur medizinischen Rehabilitation umfassen:
    • Behandlung durch Ärzte, Zahnärzte und Angehörige anderer Heilberufe, einschließlich der Anleitung, eigene Heilungskräfte zu entwickeln
    • Früherkennung und Frühförderung für Kinder mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Kinder
    • Arznei- und Verbandsmittel
    • Heilmittel einschließlich physikalischer, Sprach- und Beschäftigungstherapie
    • Psychotherapie
    • Hilfsmittel
    • Belastungserprobung und Arbeitstherapie
    Bei Behinderung oder chronischer Krankheit:
    • Medizinische, psychologische und pädagogische Hilfen, soweit diese Leistungen im Einzelfall erforderlich sind
    • Hilfen zur Unterstützung bei der Krankheits- und Behinderungsverarbeitung
    • Hilfen zur Aktivierung von Selbsthilfepotentialen
    • Information und Beratung von Partnern und Angehörigen sowie von Vorgesetzten und Kollegen, wenn die Leistungsberechtigten dem zustimmen
    • Vermittlung von Kontakten zu örtlichen Selbsthilfe- und Beratungsmöglichkeiten
    • Hilfen zur seelischen Stabilisierung und zur Förderung der sozialen Kompetenz unter anderem durch Training sozialer und kommunikativer Fähigkeiten und im Umgang mit Krisensituationen

    zuständige Stelle

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

    Ansprechpartner

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration)

    Aktuelles

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

    Beschreibung

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

    Adresse

    Hausanschrift

    Hamburger Straße 47

    22083 Hamburg

    U3/Busse X22/261 Hamburger Straße, siehe auch Link HVV Geofox

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Die notwendigen Unterlagen hängen vom jeweiligen Einzelfall ab. Für weitere Informationen wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.

    Voraussetzungen

    Die Voraussetzungen hängen vom jeweiligen Einzelfall ab. Für weitere Informationen wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 26 Absatz 1 Nr. 1 SGB IX Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen - Gemeinsame Empfehlungen
    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__26.html
    § 42 SGB IX Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__42.html
    § 5 SGB IX Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen - Leistungsgruppen
    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__5.html
    § 6 SGB IX Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen - Rehabilitationsträger
    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__6.html

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage

    Verfahrensablauf

    Der Verfahrensablauf hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.Für weitere Informationen wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.

    Fristen

    Es können Fristen gelten. Diese richten sich nach dem Einzelfall. Für weitere Informationen wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Für weitere Informationen wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.

    Kosten

    Es können Kosten entstehen. Die Höhe der gegebenenfalls anfallenden Kosten ist abhängig vom Einzelfall. Für weitere Informationen wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch IT-Service (Sozialbehörde) am 21.01.2025

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en