Vorgesehen zum Löschen - Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nach SGB IX Bewilligung zur Abwehr von Behinderungen und chronischen Erkrankungen
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zur Abwehr von Behinderungen und chronischen Erkrankungen beantragen
Als Mensch mit Behinderung oder von einer Behinderung bedrohter Menschen, haben Sie Anspruch auf medizinische Rehabilitation.
Beschreibung
Als Mensch mit Behinderungen oder von einer Behinderung bedrohter Mensch, haben Sie Anspruch auf medizinische Rehabilitation (REHA). Die REHA dient dazu, Behinderungen einschließlich chronischer Krankheiten abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern oder auszugleichen. Durch die REHA soll Ihre Lebensqualität verbessert werden. Die REHA hilft Ihnen, Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit und Pflegebedürftigkeit zu vermeiden. Die REHA soll Ihnen nach Möglichkeit helfen, wieder oder weiter in einem Beruf zu arbeiten und nicht auf Sozialleistungen angewiesen zu sein.
Um eine REHA zu beantragen, wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation umfassen:
Um eine REHA zu beantragen, wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation umfassen:
- Behandlung durch Ärzte, Zahnärzte und Angehörige anderer Heilberufe, einschließlich der Anleitung, eigene Heilungskräfte zu entwickeln
- Früherkennung und Frühförderung für Kinder mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Kinder
- Arznei- und Verbandsmittel
- Heilmittel einschließlich physikalischer, Sprach- und Beschäftigungstherapie
- Psychotherapie
- Hilfsmittel
- Belastungserprobung und Arbeitstherapie
- Medizinische, psychologische und pädagogische Hilfen, soweit diese Leistungen im Einzelfall erforderlich sind
- Hilfen zur Unterstützung bei der Krankheits- und Behinderungsverarbeitung
- Hilfen zur Aktivierung von Selbsthilfepotentialen
- Information und Beratung von Partnern und Angehörigen sowie von Vorgesetzten und Kollegen, wenn die Leistungsberechtigten dem zustimmen
- Vermittlung von Kontakten zu örtlichen Selbsthilfe- und Beratungsmöglichkeiten
- Hilfen zur seelischen Stabilisierung und zur Förderung der sozialen Kompetenz unter anderem durch Training sozialer und kommunikativer Fähigkeiten und im Umgang mit Krisensituationen
zuständige Stelle
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Ansprechpartner
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration)
Aktuelles
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Beschreibung
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Adresse
Hausanschrift
U3/Busse X22/261 Hamburger Straße, siehe auch Link HVV Geofox
erforderliche Unterlagen
Die notwendigen Unterlagen hängen vom jeweiligen Einzelfall ab. Für weitere Informationen wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen hängen vom jeweiligen Einzelfall ab. Für weitere Informationen wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.
Rechtsgrundlage(n)
§ 26 Absatz 1 Nr. 1 SGB IX Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen - Gemeinsame Empfehlungen
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__26.html
§ 42 SGB IX Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__42.html
§ 5 SGB IX Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen - Leistungsgruppen
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__5.html
§ 6 SGB IX Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen - Rehabilitationsträger
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__6.html
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__26.html
§ 42 SGB IX Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__42.html
§ 5 SGB IX Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen - Leistungsgruppen
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__5.html
§ 6 SGB IX Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen - Rehabilitationsträger
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__6.html
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage
Verfahrensablauf
Der Verfahrensablauf hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.Für weitere Informationen wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.
Fristen
Es können Fristen gelten. Diese richten sich nach dem Einzelfall. Für weitere Informationen wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Für weitere Informationen wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.
Kosten
Es können Kosten entstehen. Die Höhe der gegebenenfalls anfallenden Kosten ist abhängig vom Einzelfall. Für weitere Informationen wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.
Hinweise (Besonderheiten)
Keine
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch IT-Service (Sozialbehörde) am 21.01.2025