Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung für Krankenversicherte Gewährung

    Betriebliche Gesundheitsförderung für Krankenversicherte

    Krankenkassen bieten Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsführsorge an.

    Beschreibung

    Betriebe mit Interesse an betrieblicher Gesundheitsförderung können sich an eine Krankenkasse wenden und aus einem Leistungsportfolio zur Unterstützung und Einführung betrieblicher Gesundheitsvorsorge wählen. Zu den Themen zählen:

    • Beratung zur gesundheitsförderlichen Arbeitsgestaltung
    • Gesundheitsförderlicher Arbeits und Lebensstil
    • Überbetriebliche Vernetzung und Beratung

    Krankenkassen unterstützen Betriebe bei der betrieblichen Gesundheitsförderung durch

    • eigene Fachkräfte
    • sowie finanzielle Förderung.

    Eine finanzielle Förderung bedarf der Beauftragung durch die Krankenkasse und setzt immer eine vorherige Prüfung durch die Krankenkasse voraus. Die Krankenkasse gewährleistet die Einhaltung der Qualitätskriterien gemäß dem Leitfaden Prävention der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

    Die Angebote der betrieblichen Gesundheitsförderung stehen allen Beschäftigten des jeweiligen Betriebes zur Verfügung.

    Empfehlenswert ist die Kontaktaufnahme mit der Krankenkasse, bei der ein Teil der Mitarbeiter versichert ist.

    zuständige Stelle

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

    Ansprechpartner

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration)

    Aktuelles

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

    Beschreibung

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

    Adresse

    Hausanschrift

    Hamburger Straße 47

    22083 Hamburg

    U3/Busse X22/261 Hamburger Straße, siehe auch Link HVV Geofox

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.

    Verfahrensablauf

    Nach der Kontaktaufnahme mit der Krankenkasse und der Beantragung von Leistungen der betrieblichen Gesundheitsförderung erfolgt die Umsetzung im Betrieb.

    Kosten

    Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch IT-Service (Sozialbehörde) am 21.01.2025

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Prävention

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en