Futtermittel Zulassung

    Registrierung beziehungsweise Zulassung von Futtermittelherstellern

    Als Futtermittelunternehmen, müssen Sie Ihren Betrieb für jede Betriebsstätte gesondert registrieren lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Unternehmen Futtermittel erzeugen, herstellen, verarbeiten, lagern, befördern oder vertreiben, sind Sie dafür verantwortlich, durch eine sorgfältige und qualitätsorientierte Erzeugung und Verwendung von Futtermitteln Gefahren für die menschliche und tierische Gesundheit und die Umwelt zu vermeiden.
    Auf allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen von Futtermitteln finden regelmäßige, risikoorientierte Kontrollen der amtlichen Futtermittelüberwachung statt. Diese zielen darauf ab sicherzustellen, dass die Vorschriften des Futtermittelrechts durch die Futtermittelunternehmen eingehalten werden.

    zuständige Stelle

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

    Ansprechpartner

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Futtermittelsicherheit (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Futtermittelsicherheit)

    Aktuelles

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Futtermittelsicherheit

    Beschreibung

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Futtermittelsicherheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Reiherdamm 18

    20457 Hamburg

    Busse 156/256 Nehlsstraße

    Öffnungszeiten

    Mo-Do 9.15, Fr 9-14 Uhr

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Registrierung sind Angaben zum Betrieb und zur Tätigkeit im Antragsformular.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Beantragen Sie die Zulassung über das Antragsformular bei der zuständige Stelle.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag. Bei Bedarf fordert die zuständige Stelle weitere Informationen von Ihnen an.
    • Sie erhalten einen Bescheid von der zuständigen Stelle.

    Fristen

    Sie benötigen die Zulassung, bevor Sie Futtermittel erzeugen, herstellen, verarbeiten, lagern, befördern oder vertreiben dürfen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung dauert in der Regel 2 bis 4 Wochen.

    Kosten

    Es fallen Gebühren in Höhe von 50 Euro bis 550 Euro, die je nach Aufwand berechnet werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Futtermittel sind in Deutschland mit einem Wert von ca. 17,68 Mrd. Euro (2012) das bedeutendste landwirtschaftliche Betriebsmittel. Der Verbrauch an Futtermitteln liegt bei ca. 79,4 Mio. Tonnen jährlich (Getreideeinheiten, 2011/12). 

    Auf allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen der Futtermittelherstellung finden regelmäßige, risikoorientierte Kontrollen der amtlichen Futtermittelüberwachung statt. Diese sollen sicherstellen, dass die Vorschriften des Futtermittelrechts eingehalten werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bressling, Marion am 08.12.2022

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Erzeuger von Futtermitteln anmelden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en