Futtermittel Zulassung
Registrierung beziehungsweise Zulassung von Futtermittelherstellern
Als Futtermittelunternehmen, müssen Sie Ihren Betrieb für jede Betriebsstätte gesondert registrieren lassen.
Beschreibung
Wenn Sie als Unternehmen Futtermittel erzeugen, herstellen, verarbeiten, lagern, befördern oder vertreiben, sind Sie dafür verantwortlich, durch eine sorgfältige und qualitätsorientierte Erzeugung und Verwendung von Futtermitteln Gefahren für die menschliche und tierische Gesundheit und die Umwelt zu vermeiden.
Auf allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen von Futtermitteln finden regelmäßige, risikoorientierte Kontrollen der amtlichen Futtermittelüberwachung statt. Diese zielen darauf ab sicherzustellen, dass die Vorschriften des Futtermittelrechts durch die Futtermittelunternehmen eingehalten werden.
Auf allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen von Futtermitteln finden regelmäßige, risikoorientierte Kontrollen der amtlichen Futtermittelüberwachung statt. Diese zielen darauf ab sicherzustellen, dass die Vorschriften des Futtermittelrechts durch die Futtermittelunternehmen eingehalten werden.
zuständige Stelle
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Ansprechpartner
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Futtermittelsicherheit (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Futtermittelsicherheit)
Aktuelles
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Futtermittelsicherheit
Beschreibung
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Futtermittelsicherheit
Adresse
Hausanschrift
Busse 156/256 Nehlsstraße
Öffnungszeiten
Mo-Do 9.15, Fr 9-14 Uhr
erforderliche Unterlagen
Keine
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Registrierung sind Angaben zum Betrieb und zur Tätigkeit im Antragsformular.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
- Beantragen Sie die Zulassung über das Antragsformular bei der zuständige Stelle.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag. Bei Bedarf fordert die zuständige Stelle weitere Informationen von Ihnen an.
- Sie erhalten einen Bescheid von der zuständigen Stelle.
Fristen
Sie benötigen die Zulassung, bevor Sie Futtermittel erzeugen, herstellen, verarbeiten, lagern, befördern oder vertreiben dürfen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert in der Regel 2 bis 4 Wochen.
Kosten
Es fallen Gebühren in Höhe von 50 Euro bis 550 Euro, die je nach Aufwand berechnet werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Futtermittel sind in Deutschland mit einem Wert von ca. 17,68 Mrd. Euro (2012) das bedeutendste landwirtschaftliche Betriebsmittel. Der Verbrauch an Futtermitteln liegt bei ca. 79,4 Mio. Tonnen jährlich (Getreideeinheiten, 2011/12).
Auf allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen der Futtermittelherstellung finden regelmäßige, risikoorientierte Kontrollen der amtlichen Futtermittelüberwachung statt. Diese sollen sicherstellen, dass die Vorschriften des Futtermittelrechts eingehalten werden.
Auf allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen der Futtermittelherstellung finden regelmäßige, risikoorientierte Kontrollen der amtlichen Futtermittelüberwachung statt. Diese sollen sicherstellen, dass die Vorschriften des Futtermittelrechts eingehalten werden.
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bressling, Marion am 08.12.2022
Stichwörter
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