Sterbegeld für Kriegsopfer Zahlung
Zahlung von Sterbegeld für Kriegsopfer
Sie können Sterbegeld beantragen, wenn ein angehöriges Kriegsopfer verstorben ist.
Beschreibung
Stirbt ein Beschädigter, erhalten seine Angehörigen ein Sterbegeld.
- Höhe: 3-fache Versorgungsbezüge, die dem Verstorbenen im für den Sterbemonat nach §§ 30 bis 33, 34 und 35 zustanden; Pflegezulage jedoch höchstens nach Stufe II
zuständige Stelle
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Zuständigkeit
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service
Ansprechpartner
Sozialbehörde - SI 53 - Soziale Entschädigungen (Sozialbehörde - SI 53 - Soziale Entschädigungen)
Aktuelles
Sozialbehörde - SI 53 - Soziale Entschädigungen
Beschreibung
Sozialbehörde - SI 53 - Soziale Entschädigungen
Adresse
Hausanschrift
U3/Busse X22/261 Hamburger Straße
Öffnungszeiten
Mo, Do 8-16 Uhr
Kontaktperson
DL SOZIALES KOV Q - Z
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: Q Inland - Z Inland
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 63-7200
Fax: +49 40 4279-61080
E-Mail: FS532@soziales.hamburg.de
DL SOZIALES KOV L - Z Ausland
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: L Ausland - Z Ausland
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 63-7200
Fax: +49 40 4279-61080
E-Mail: FS532@soziales.hamburg.de
DL SOZIALES KOV A - P
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: A Inland - P Inland
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 63-7196
Fax: +49 40 4279-61080
E-Mail: FS532@soziales.hamburg.de
Sozialbehörde - SI 53 - Soziale Entschädigungen (Sozialbehörde - SI 53 - Soziale Entschädigungen)
Aktuelles
Sozialbehörde - SI 53 - Soziale Entschädigungen
Beschreibung
Sozialbehörde - SI 53 - Soziale Entschädigungen
Adresse
Hausanschrift
U3/Busse X22/261 Hamburger Straße
Öffnungszeiten
Der Besuch des Versorgungsamtes ist nur mit Terminvereinbarung möglich.
Kontaktperson
DL SOZIALES KOV A-K Ausland
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: A Ausland - K Ausland
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 63-7196
Fax: +49 40 4279-61080
E-Mail: FS532@soziales.hamburg.de
erforderliche Unterlagen
- Sterbeurkunde
- Nachweise zum Verwandtschaftsverhältnis (durch Stammbuch)
Voraussetzungen
Anspruchsberechtigt sind Angehörige, wenn sie mit dem Verstorbenen zur Zeit des Todes in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben. Hierbei gilt folgende Rangfolge:
Sind keine Anspruchsberechtigten vorhanden, kann das Sterbegeld an denjenigen gezahlt werden, der die Kosten der letzten Krankheit oder der Bestattung getragen oder den Verstorbenen bis zu seinem Tod gepflegt hat.
- Ehegatte
- Lebenspartner
- Kinder
- Eltern
- Stiefeltern
- Pflegeeltern
- Enkel
- Großeltern
- Geschwister
- Geschwisterkinder
Sind keine Anspruchsberechtigten vorhanden, kann das Sterbegeld an denjenigen gezahlt werden, der die Kosten der letzten Krankheit oder der Bestattung getragen oder den Verstorbenen bis zu seinem Tod gepflegt hat.
Rechtsgrundlage(n)
§ 37 Bundesversorgungsgesetz (BVG)
http://www.gesetze-im-internet.de/bvg/__37.html
http://www.gesetze-im-internet.de/bvg/__37.html
Verfahrensablauf
Sie können das Sterbegeld bei der zuständigen Versorgungsbehörde beantragen. Senden Sie einen formlosen Antrag per Post oder auch per Mail an die zuständige Stelle. Sie erhalten danach einen Antragsvordruck zugesandt. Die erforderlichen Unterlagen können Sie mit dem ausgefüllten Antrag einreichen.
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
Das Sterbegeld wird auf Antrag in der Regel zeitnah ausgezahlt.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch SI 535 - Kriegsopferversorgung am 28.12.2022
Stichwörter
Versorgung für Kriegsopfer