Bestattungsgeld für Kriegsopfer Gewährung
Bestattungsgeld für Kriegsopfer beantragen
Sie können Bestattungsgeld beantragen, wenn ein angehöriges Kriegsopfer verstorben ist.
Beschreibung
- Stirbt eine Beschädigte oder ein Beschädigter an den Schädigungsfolgen, besteht ein Anspruch auf Übernahme der Kosten der Überführung für diejenige Person, die die Überführung veranlasst hat. Der Anspruch auf Übernehme umfasst die erforderlichen und angemessenen Kosten der Überführung an den Ort der Bestattung.
- Stirbt eine Beschädigte oder ein Beschädigter an den Schädigungsfolgen, so werden die Kosten der Bestattung bis zur Höhe eines Siebtels der zum Zeitpunkt des Todes geltenden Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV übernommen. Es besteht ein Anspruch auf Übernahme der Kosten der Bestattung für diejenige Person, die die Bestattung veranlasst hat.
Stirbt eine rentenberechtigte Beschädigte oder ein rentenberechtigter Beschädigter an den Schädigungsfolgen, besteht ein Anspruch auf Bestattungsgeld von mindestens 2.063 € (ab 01.07.2022).
Stirbt eine rentenberechtigte Beschädigte oder ein rentenberechtigter Beschädigter, ohne dass der Tod Schädigungsfolge ist, besteht ein Anspruch auf Bestattungsgeld bis zur Höhe von 1.035 € (ab 01.07.2022).
Hiervon werden zunächst die Kosten der Bestattung an diejenige Person gezahlt, die die Bestattung veranlasst hat. Bleibt ein Überschuss, so sind nacheinander der Ehegatte, die eingetragene Lebenspartnerin oder der eingetragene Lebenspartner, die Kinder, die Eltern, die Stiefeltern, die Pflegeeltern, die Enkel, die Großeltern, die Geschwister und die Geschwisterkinder bezugsberechtigt, wenn sie mit dem Verstorbenen zur Zeit des Todes in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben. Fehlen solche Berechtigte, so wird der Überschuss nicht ausgezahlt.
zuständige Stelle
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Zuständigkeit
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service
Ansprechpartner
Sozialbehörde - SI 53 - Soziale Entschädigungen (Sozialbehörde - SI 53 - Soziale Entschädigungen)
Aktuelles
Sozialbehörde - SI 53 - Soziale Entschädigungen
Beschreibung
Sozialbehörde - SI 53 - Soziale Entschädigungen
Adresse
Hausanschrift
U3/Busse X22/261 Hamburger Straße
Öffnungszeiten
Mo, Do 8-16 Uhr
Kontaktperson
DL SOZIALES KOV Q - Z
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: Q Inland - Z Inland
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 63-7200
Fax: +49 40 4279-61080
E-Mail: FS532@soziales.hamburg.de
DL SOZIALES KOV L - Z Ausland
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: L Ausland - Z Ausland
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 63-7200
Fax: +49 40 4279-61080
E-Mail: FS532@soziales.hamburg.de
DL SOZIALES KOV A - P
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: A Inland - P Inland
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 63-7196
Fax: +49 40 4279-61080
E-Mail: FS532@soziales.hamburg.de
Sozialbehörde - SI 53 - Soziale Entschädigungen (Sozialbehörde - SI 53 - Soziale Entschädigungen)
Aktuelles
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Beschreibung
Sozialbehörde - SI 53 - Soziale Entschädigungen
Adresse
Hausanschrift
U3/Busse X22/261 Hamburger Straße
Öffnungszeiten
Der Besuch des Versorgungsamtes ist nur mit Terminvereinbarung möglich.
Kontaktperson
DL SOZIALES KOV A-K Ausland
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: A Ausland - K Ausland
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 63-7196
Fax: +49 40 4279-61080
E-Mail: FS532@soziales.hamburg.de
erforderliche Unterlagen
- Sterbeurkunde
- Rechnung über Bestattungskosten und/oder Überführung
Voraussetzungen
- Sie haben die Bestattungskosten getragen
- Der Tod gilt stets dann als Folge einer Schädigung, wenn ein Beschädigter an einem Leiden stirbt, das als Folge einer Schädigung rechtsverbindlich anerkannt und für das ihm im Zeitpunkt des Todes Rente zuerkannt war.
Rechtsgrundlage(n)
§ 36 Bundesversorgungsgesetz (BVG)
www.gesetze-im-internet.de/bvg/__36.html
www.gesetze-im-internet.de/bvg/__36.html
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
Sie können die Bestattungskosten bei der zuständigen Stelle beantragen. Senden Sie einen formlosen Antrag per Post oder auch per Mail an die zuständige Stelle. Sie erhalten danach einen Antragsvordruck zugesandt. Die erforderlichen Unterlagen können Sie mit dem ausgefüllten Antrag einreichen.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Die Bestattungskosten werden auf Antrag in der Regel zeitnah ausgezahlt.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Auf Grund anderer gesetzlicher Vorschriften zu gewährende Leistungen (z.B. Sterbegeld aus der Krankenversicherung oder der Beamtenversorgung) werden auf das Bestattungsgeld angerechnet.
Stirbt ein Beschädigter an den Folgen einer Schädigung außerhalb seines ständigen Wohnsitzes, so werden die notwendigen Kosten für die Leichenüberführung erstattet. Dies gilt nicht, wenn der Tod während eines Aufenthalts im Ausland eingetreten ist. In diesem Fall können Sie jedoch eine Beihilfe beantragen.
Stirbt ein Beschädigter an den Folgen einer Schädigung außerhalb seines ständigen Wohnsitzes, so werden die notwendigen Kosten für die Leichenüberführung erstattet. Dies gilt nicht, wenn der Tod während eines Aufenthalts im Ausland eingetreten ist. In diesem Fall können Sie jedoch eine Beihilfe beantragen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch SI 535 - Kriegsopferversorgung am 28.12.2022
Stichwörter
Bestattung