Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 1. Sprengstoffverordnung Ausstellung
Antrag auf Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach Sprengstoffverordnung
Für die Teilnahme an einem Lehrgang nach dem Sprengstoffgesetz benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Stelle.
Beschreibung
Wenn Sie an einem Lehrgang teilnehmen wollen, in dem die Fachkunde für den Erwerb und den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen nach dem Sprengstoffgesetz vermittelt wird, benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.
zuständige Stelle
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Ansprechpartner
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Sprengstoff (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Sprengstoff)
Aktuelles
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Sprengstoff
Beschreibung
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Sprengstoff
Adresse
Hausanschrift
S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort
Öffnungszeiten
Mo-Mi 10-13, Do 10-13, 14-16, Fr 10-13 Uhr, nur telefonische Beratung
Internet
erforderliche Unterlagen
- Kopie des Personalausweises oder Reisepass,
- Bei Antragstellenden mit Wohnort im Ausland: dortiges Führungszeugnis (Certificate of good conduct)
Voraussetzungen
Um eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen eine natürliche Person sein.
- Sie müssen das 21. Lebensjahr vollendet haben.
- Sie müssen zuverlässig sein.
- Sie müssen körperlich geeignet sein.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch innerhalb eines Monats ab Erhalt des Bescheides
Verfahrensablauf
- Sie füllen das Antragsformular vollständig aus und reichen es einschließlich der im Antrag aufgeführten Unterlagen der zuständigen Stelle ein. Sie können den Antrag auch elektronisch stellen.
- Die Behörde prüft Ihre Unterlagen.
- Sind die erforderlichen Unterlagen und Informationen für die Bearbeitung unvollständig, werden Sie von der Sachbearbeitung aufgefordert die fehlenden Unterlagen nachzureichen.
- Die Behörde entscheidet über Ihren Antrag.
- Der Bescheid wird Ihnen per E-Mail oder auf dem Postweg zugesandt.
- Der Gebührenbescheid wird Ihnen in der Regel später zugestellt.
Fristen
Der Antrag ist rechtzeitig, spätestens 3 Monate vor der beabsichtigten Teilnahme an einem Lehrgang zu stellen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist ein Jahr gültig.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt ungefähr 6-8 Wochen.
Kosten
Ca. 40 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
Keine
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BJV V Sprengstoffreferat am 17.10.2022
Stichwörter
Arbeitsschutz