Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 1. Sprengstoffverordnung Ausstellung

    Antrag auf Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach Sprengstoffverordnung

    Für die Teilnahme an einem Lehrgang nach dem Sprengstoffgesetz benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Stelle.

    Beschreibung

    Wenn Sie an einem Lehrgang teilnehmen wollen, in dem die Fachkunde für den Erwerb und den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen nach dem Sprengstoffgesetz vermittelt wird, benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.

    zuständige Stelle

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

    Ansprechpartner

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Sprengstoff (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Sprengstoff)

    Aktuelles

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Sprengstoff

    Beschreibung

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Sprengstoff

    Adresse

    Hausanschrift

    Billstraße 80

    20539 Hamburg

    S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort

    Öffnungszeiten

    Mo-Mi 10-13, Do 10-13, 14-16, Fr 10-13 Uhr, nur telefonische Beratung

    Internet

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Kopie des Personalausweises oder Reisepass,
    • Bei Antragstellenden mit Wohnort im Ausland: dortiges Führungszeugnis (Certificate of good conduct)

    Voraussetzungen

    Um eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen: 
    • Sie müssen eine natürliche Person sein.
    • Sie müssen das 21. Lebensjahr vollendet haben.
    • Sie müssen zuverlässig sein.
    • Sie müssen körperlich geeignet sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch innerhalb eines Monats ab Erhalt des Bescheides

    Verfahrensablauf

    • Sie füllen das Antragsformular vollständig aus und reichen es einschließlich der im Antrag aufgeführten Unterlagen der zuständigen Stelle ein. Sie können den Antrag auch elektronisch stellen.
    • Die Behörde prüft Ihre Unterlagen.
    • Sind die erforderlichen Unterlagen und Informationen für die Bearbeitung unvollständig, werden Sie von der Sachbearbeitung aufgefordert die fehlenden Unterlagen nachzureichen.
    • Die Behörde entscheidet über Ihren Antrag.
    • Der Bescheid wird Ihnen per E-Mail oder auf dem Postweg zugesandt.
    • Der Gebührenbescheid wird Ihnen in der Regel später zugestellt.

    Fristen

    Der Antrag ist rechtzeitig, spätestens 3 Monate vor der beabsichtigten Teilnahme an einem Lehrgang zu stellen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist ein Jahr gültig.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer beträgt ungefähr 6-8 Wochen.

    Kosten

    Ca. 40 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BJV V Sprengstoffreferat am 17.10.2022

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Arbeitsschutz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en