Sprengung mit explosionsgefährlichen Stoffen Anzeige
Sprengung mit explosionsgefährlichen Stoffen anmelden
Wenn Sie Sprengarbeiten durchführen möchten, müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Als verantwortliche Person für eine Sprengung mit explosionsgefährlichen Stoffen müssen Sie die Sprengung dem Amt für Arbeitsschutz; Sachgebiet Sprengstoff anzeigen.
Veränderungen gegenüber dem Inhalt der Anzeige oder der Unterlagen nach Erstattung der Anzeige müssen Sie ebenfalls anzeigen.
Veränderungen gegenüber dem Inhalt der Anzeige oder der Unterlagen nach Erstattung der Anzeige müssen Sie ebenfalls anzeigen.
zuständige Stelle
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Ansprechpartner
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Sprengstoff (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Sprengstoff)
Aktuelles
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Sprengstoff
Beschreibung
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Sprengstoff
Adresse
Hausanschrift
S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort
Öffnungszeiten
Mo-Mi 10-13, Do 10-13, 14-16, Fr 10-13 Uhr, nur telefonische Beratung
Internet
erforderliche Unterlagen
Die Anzeige muss schriftlich in doppelter Ausfertigung erfolgen. In der Anzeige sind anzugeben:
- Ort, Tag und Zeitpunkt der Sprengung (bei mehreren Sprengungen der Zeitraum, in dem sie vorgenommen werden sollen),
- Name und Anschrift der für die Sprengung verantwortlichen Personen sowie
- Nummer, Datum und ausstellende Behörde der gültigen Erlaubnis nach § 7 und des gültigen Befähigungsscheins nach § 20 des Sprengstoffgesetzes.
- Beschreibung der Sprengarbeiten nach Art, Verfahren und Umfang der Sprengungen,
- sprengtechnische Daten, wie Art und Höchstmenge der je Sprengung zu verwendenden Sprengstoffe und Zündmittel,
- Entfernung der Sprengstellen zu besonders schutzbedürftigen Gebäuden und Anlagen in einem Umkreis von mindestens
- 1000 m, insbesondere zu Krankenhäusern, Schulen, Alten- und Kinderheimen, Sportanlagen und Spielplätzen,
- Sicherungsmaßnahmen, insbesondere Deckungsräume für Beschäftigte, Absperrmaßnahmen an Verkehrswegen sowie Vorkehrungen zum Schutz benachbarter Wohn- und Arbeitsstätten gegen Steinflug, Erschütterungen, Sprengschwaden und Lärm,
- maßstäblicher Lageplan (Absperrplan) oder Unterlagen mit Angaben über die Entfernung der Sprengstellen von Verkehrswegen, Wohn- und Arbeitsstätten sowie Einrichtungen der öffentlichen Versorgung in einem Umkreis von mindestens 300 m
- Berechnungs- und Planungsunterlagen
- Sachverständigengutachten
Voraussetzungen
- Die anzeigende Person ist verantwortliche Person gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 1. SprengG
- Die für die tatsächliche Sprengung verantwortliche Person (Erlaubnis- oder Befähigungsscheininhaber) muss eine entsprechende Fachkunde nachweisen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Keine
Verfahrensablauf
- Sie können die geplante Sprengung schriftlich oder elektronisch (einschließlich der in der Anzeige aufgeführten Unterlagen) beim Amt für Arbeitsschutz -Sachgebiet Sprengstoff anzeigen.
- Wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob alle Voraussetzungen für die Anzeige nach § 1 Abs.1 3.SprengV erfüllt sind. Ist dies der Fall, haben Sie Ihre Anzeigepflicht erfüllt.
- Erst wenn Sie die Anzeigepflicht nach § 1 Abs.1 3.SprengV erfüllt haben, dürfen Sie die Sprengung vornehmen.
Fristen
Die Anzeige muss vorliegen:
Zudem muss jede Veränderung bei einer bereits angezeigten Sprengung umgehend angezeigt werden.
- mindestens vier Wochen vor Beginn der Sprengungen, wenn mehrere gleichartige Sprengungen vorgenommen werden sollen
- mindestens eine Woche vor jeder anderen Sprengung (Einzelsprengung).
Zudem muss jede Veränderung bei einer bereits angezeigten Sprengung umgehend angezeigt werden.
Bearbeitungsdauer
Sind die Unterlagen vollständig, wird die Anzeige zeitnah bearbeitet.
Kosten
Einzelsprenganzeigen keine, Jahressprenganzeige 40-80 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
Keine
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BJV V Sprengstoffreferat am 17.10.2022
Stichwörter
Arbeitsschutz