Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 1. Sprengstoffverordnung Ausstellung für den gewerblichen Bereich
Antrag auf Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (gewerblich)
Wenn Sie an einem sprengstoffrechtlichen Fachkunde-Lehrgang teilnehmen wollen, benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Beschreibung
Sie wollen an einem Fachkundelehrgang für den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen teilnehmen, dann benötigen Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 1. Sprengstoffverordnung (1.SprengV). Die Bescheinigung wird bei Vorliegen der sprengstoffrechtlichen Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung zur Teilnahme an Lehrgängen nach dem SprengG erteilt. Bitte beachten Sie die Zugangsvoraussetzungen für die Lehrgänge.
zuständige Stelle
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Ansprechpartner
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Sprengstoff (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Sprengstoff)
Aktuelles
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Sprengstoff
Beschreibung
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Sprengstoff
Adresse
Hausanschrift
S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort
Öffnungszeiten
Mo-Mi 10-13, Do 10-13, 14-16, Fr 10-13 Uhr, nur telefonische Beratung
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Gegebenenfalls Bescheinigung durch einen Arzt über die körperliche Eignung für die beabsichtigte Tätigkeit
- Bei Antragstellenden mit Wohnort im Ausland: dortiges Führungszeugnis (Certificate of good conduct)
Voraussetzungen
Um eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen persönlich geeignet sein. Persönlich geeignet sind Sie, wenn bei Ihnen keine Einschränkungen z.B. in der psychischen- und körperlichen Gesundheit oder durch Drogen- oder Alkoholabhängigkeit vorliegen.
- Sie müssen das 21. Lebensjahr vollendet haben.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch gegen die Versagung der Unbedenklichkeitsbescheinigung
Verfahrensablauf
- Sie füllen das betreffende Antragsformular vollständig aus oder den Antrag online stellen und senden es dem Amt für Arbeitsschutz -Sachgebiet Sprengstoff einschließlich der im Antrag aufgeführten Unterlagen zu.
- Sind erforderliche Unterlagen bzw. Informationen für die Bearbeitung unvollständig, werden Sie von der Sachbearbeitung kontaktiert
- Der Bescheid wird Ihnen per E-Mail oder auf dem Postweg zugesandt.
- Der Gebührenbescheid wird Ihnen in der Regel später zugestellt.
Fristen
Der Antrag ist rechtzeitig, spätestens 3 Monate vor der beabsichtigten Teilnahme an einem Lehrgang zu stellen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist ein Jahr gültig.
Bearbeitungsdauer
Ca. 6-8 Wochen
Kosten
Ca. 40 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
Keine
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BJV V Sprengstoffreferat am 17.10.2022
Stichwörter
Unbedenklichkeitsbescheinigung