Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen erhalten
Beschreibung
Ein Kind hat einen rechtlichen Anspruch auf Unterhalt. Alleinsorgende Elternteile können sich rechtlich beraten lassen und weitergehende Unterstützung annehmen. So können Schreiben an das andere Elternteil formuliert werden und, sofern die wirtschaftlichen Verhältnisse des anderen Elternteils bekannt sind, die Höhe der Unterhaltszahlungen ermittelt werden. Ist Letzteres der Fall, kann ein Titel erstellt werden, mit dem man den Unterhalt zwangsvollstrecken lassen kann.
Die Mittel sind aber immer individuell und können in einem persönlichen Gespräch erörtert werden.
Wenn der alleinsorgende Elternteil dies wünscht, kann eine Beistandschaft eingerichtet werden. Die zuständige Behörde kann dann, in Vertretung des Kindes, selbständig an den zahlungspflichtigen Elternteil herantreten.
Es kann zum Beispiel die Unterhaltshöhe berechnen, den Elternteil zu Zahlungen auffordern, den Eingang von Zahlungen kontrollieren, falls erforderlich einen Antrag auf Festsetzung des Unterhalts beim Familiengericht einreichen und Unterhalt pfänden lassen.
Auch wenn eine Beistandschaft eingerichtet wird, kann nicht garantiert werden, dass tatsächlich Unterhaltszahlungen eingenommen werden können.
Eine Beistandschaft endet automatisch, wenn das Kind volljährig wird.
Junge volljährige Personen können bis zu ihrem 21. Geburtstag in Unterhaltsfragen beraten werden. Auch ihnen kann in geeigneten Fällen eine Unterstützung angeboten werden.
Die Mutter eines Kindes hat unter bestimmten Umständen einen eigenen Unterhaltsanspruch gegen den Vater. Die zuständige Stelle kann die Mutter eines Kindes in Bezug auf ihre eigenen Unterhaltsansprüche beraten und in geeigneten Fällen unterstützen. Wenn der Vater das Kind betreut, kann er unter bestimmten Umständen einen Unterhaltsanspruch gegenüber der Mutter haben. Auch in diesem Fall kann eine Beratung und in geeigneten Fällen Unterstützung angeboten werden.
zuständige Stelle
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Bezirksamt Bergedorf - Beistandschaften, Beurkundungen - (Bezirksamt Bergedorf - Beistandschaften, Beurkundungen -)
Aktuelles
Bezirksamt Bergedorf - Beistandschaften, Beurkundungen -
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Am Güterbahnhof 8
21035 Hamburg
Postadresse: Weidenbaumsweg 21, Eingang C, 21029 Hamburg
Öffnungszeiten
Weidenbaumsweg 21, 21029 Hamburg
Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin
Für Beurkundungen wenden Sie sich bitte an die Tel.Nr.: 040 428 91-3513
TELEFAX +49 40 427906-000
Internet
Bezirksamt Bergedorf - Beistandschaften, Beurkundungen - (Bezirksamt Bergedorf - Beistandschaften, Beurkundungen -)
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Bezirksamt Bergedorf - Beistandschaften, Beurkundungen -
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Adresse
Hausanschrift
Am Güterbahnhof 8
21035 Hamburg
Postadresse: Weidenbaumsweg 21, Eingang C, 21029 Hamburg
Öffnungszeiten
Weidenbaumsweg 21, 21029 Hamburg
Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin
Für Beurkundungen wenden Sie sich bitte an die Tel.Nr.: 040 428 91-3513
TELEFAX +49 40 427906-000
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Weitere Informationen
Bezirksamt Bergedorf - Beistandschaften, Beurkundungen - (Bezirksamt Bergedorf - Beistandschaften, Beurkundungen -)
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Bezirksamt Bergedorf - Beistandschaften, Beurkundungen -
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Adresse
Hausanschrift
Am Güterbahnhof 8
21035 Hamburg
Postadresse: Weidenbaumsweg 21, Eingang C, 21029 Hamburg
Öffnungszeiten
Weidenbaumsweg 21, 21029 Hamburg
Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin
Für Beurkundungen wenden Sie sich bitte an die Tel.Nr.: 040 428 91-3513
TELEFAX +49 40 427906-000
Kontaktperson
BA Bergedorf - BS115
Zuständig für
- Familienname Kind: Ts - Z
- Familienname Kind: Ts - Z
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 91-2893
Fax: +49 40 427 906-000
E-Mail: Jugendamt@bergedorf.hamburg.de
BA Bergedorf - BS111
Zuständig für
- Familienname Kind: O - Sc
- Familienname Kind: O - Sc
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 91-2961
Fax: +49 40 427 906-000
E-Mail: Jugendamt@bergedorf.hamburg.de
BA Bergedorf - BS122
Zuständig für
- Familienname Kind: L - N
- Familienname Kind: L - N
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 91-3325
Fax: +49 40 427 906-000
E-Mail: Jugendamt@bergedorf.hamburg.de
BA Bergedorf - BS116
Zuständig für
- Familienname Kind: Fe - Gq
- Familienname Kind: Fe - Gq
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 91-3066
Fax: +49 40 427 906-000
E-Mail: Jugendamt@bergedorf.hamburg.de
BA Bergedorf - BS119
Zuständig für
- Familienname Kind: C - Fd
- Familienname Kind: C - Fd
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 91-2045
Fax: +49 40 427 906-000
E-Mail: Jugendamt@bergedorf.hamburg.de
Internet
Weitere Informationen
Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Jugend-und Familienhilfe-Amtsvormundschaften (Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Jugend-und Familienhilfe-Amtsvormundschaften)
Aktuelles
Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Jugend-und Familienhilfe-Amtsvormundschaften
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.
Internet
Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Amtsvormundschaften, Beistandschaften (Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Amtsvormundschaften, Beistandschaften)
Aktuelles
Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Amtsvormundschaften, Beistandschaften
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Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Di 13-16, Do 9-12 Uhr, es wird um telefonische Terminvereinbarung gebeten, um lange Wartezeiten zu vermeiden. Beurkundungstermine nur nach Absprache.
Kontaktperson
Beistandschaft (Hamburg-Nord)
Zuständig für
- Familienname Kind: A - Z
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 04-2174
Fax: +49 40 4279-04714
Fax: 04714
Internet
Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Beistandschaften (Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Beistandschaften)
Aktuelles
Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Beistandschaften
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
nach vorheriger telefonischer Vereinbarung
Kontaktperson
E - BS Eggert
Zuständig für
- Familienname Kind: Schuc - Z
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 01-2499
Fax: +49 40 427 90-3164
E - BS Lübbers
Zuständig für
- Familienname Kind: Par - Schub
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 01-3523
Fax: +49 40 427 90-3164
E - BS Schiller
Zuständig für
- Familienname Kind: Krut - Paq
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 01-3489
Fax: +49 40 427 90-3164
E - BS Klapp
Zuständig für
- Familienname Kind: Hart - Krus
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 01-3562
Fax: +49 40 427 90-3164
E - BS Haberland
Zuständig für
- Familienname Kind: D - Hars
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 01-2079
Fax: +49 40 427 90-3164
E - BS Grantz
Zuständig für
- Familienname Kind: A - C
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 01-3317
Fax: +49 40 427 90-3164
Internet
Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Beistandschaften (Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Beistandschaften)
Aktuelles
Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Beistandschaften
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Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard
Bezirksamt Harburg - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Amtsvormundschaften und Beistandschaften (Bezirksamt Harburg - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Amtsvormundschaften und Beistandschaften)
Aktuelles
Bezirksamt Harburg - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Amtsvormundschaften und Beistandschaften
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Termine nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung
Internet
Bezirksamt Harburg - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Amtsvormundschaften und Beistandschaften (Bezirksamt Harburg - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Amtsvormundschaften und Beistandschaften)
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Bezirksamt Harburg - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Amtsvormundschaften und Beistandschaften
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Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Nach Terminvereinbarung
Internet
Bezirksamt Altona - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Fachbereich JA 1 - Beistandschaften (Bezirksamt Altona - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Fachbereich JA 1 - Beistandschaften)
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Bezirksamt Altona - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Fachbereich JA 1 - Beistandschaften
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Termin nur nach telefonischer Absprache.
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis der Antragstellerin / des Antragstellers
- ggf. Kontoverbindungsdaten
- Geburtsurkunde des Kindes
Alle Unterlagen, die evtl. schon bestehen können hilfreich sein. Beispielsweise:
- anwaltliche Schreiben
- Gerichtsentscheidungen zum Unterhalt
- ggf. das Scheidungsurteil
- die Geburtsurkunde(n) des bzw. der Kinder
- Gehaltsabrechnungen
Voraussetzungen
- Eltern erhalten Beratung bis zum vollendeten 18. Lebensjahres ihres Kindes.
- Kinder erhalten Beratung im Alter von 18 bis 21.
Rechtsgrundlage(n)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__18.html
Beistandschaft (§§ 1712 ff. BGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1712.html
Beratung und Unterstützung für junge Volljährige (§ 18 Abs. 4 SGB VIII)
https://dejure.org/gesetze/SGB_VIII/18.html
Beratung und Unterstützung in der Mutterschutzzeit (§ 18 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII)
https://dejure.org/gesetze/SGB_VIII/18.html
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
- Die Beratungs- und Unterstützungsleistungen werden von den Jugendämtern eigenverantwortlich angeboten. Die Sprechzeiten variieren je nach Jugendamt.
- Eine Beistandschaft wird durch einen schriftlichen Antrag eingerichtet. Dieser Antrag ist formlos und kann selbst geschrieben oder bei dem örtlichen Jugendamt verfasst werden.
- Vor einem Besuch beim Jugendamt ist in der Regel eine telefonische Kontaktaufnahme sinnvoll.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Gebühr kostenfrei
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Familienpolitik
Stichwörter
Kindesunterhalt