Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen Beratung und Unterstützung

    Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen erhalten

    Wenn Sie alleinsorgender Elternteil sind, können Sie beraten lassen und Hilfen zur Geltendmachung von Kindesunterhalt erhalten.     
     

    Beschreibung

    Eltern sind verpflichtet, ihren Kindern Unterhalt zu leisten. Lebt ein Elternteil nicht mit seinem Kind in einem Haushalt, ist er verpflichtet, den Unterhalt durch Geldzahlungen zu leisten. Nicht immer aber tut dieser Elternteil dies. Dafür kann es verschiedene Gründe geben. Für Betroffene stellt sich die Frage, wie sie hier weiter vorgehen können.      

    Ein Kind hat einen rechtlichen Anspruch auf Unterhalt. Alleinsorgende Elternteile können sich rechtlich beraten lassen und weitergehende Unterstützung annehmen. So können Schreiben an das andere Elternteil formuliert werden und, sofern die wirtschaftlichen Verhältnisse des anderen Elternteils bekannt sind, die Höhe der Unterhaltszahlungen ermittelt werden. Ist Letzteres der Fall, kann ein Titel erstellt werden, mit dem man den Unterhalt zwangsvollstrecken lassen kann.      

    Die Mittel sind aber immer individuell und können in einem persönlichen Gespräch erörtert werden. 

    Wenn der alleinsorgende Elternteil dies wünscht, kann eine Beistandschaft eingerichtet werden. Die zuständige Behörde kann dann, in Vertretung des Kindes, selbständig an den zahlungspflichtigen Elternteil herantreten.
    Es kann zum Beispiel die Unterhaltshöhe berechnen, den Elternteil zu Zahlungen auffordern, den Eingang von Zahlungen kontrollieren, falls erforderlich einen Antrag auf Festsetzung des Unterhalts beim Familiengericht einreichen und Unterhalt pfänden lassen.     
     
    Auch wenn eine Beistandschaft eingerichtet wird, kann nicht garantiert werden, dass tatsächlich Unterhaltszahlungen eingenommen werden können.
    Eine Beistandschaft endet automatisch, wenn das Kind volljährig wird.     
    Junge volljährige Personen können bis zu ihrem 21. Geburtstag in Unterhaltsfragen beraten werden. Auch ihnen kann in geeigneten Fällen eine Unterstützung angeboten werden.    
        
    Die Mutter eines Kindes hat unter bestimmten Umständen einen eigenen Unterhaltsanspruch gegen den Vater. Die zuständige Stelle kann die Mutter eines Kindes in Bezug auf ihre eigenen Unterhaltsansprüche beraten und in geeigneten Fällen unterstützen. Wenn der Vater das Kind betreut, kann er unter bestimmten Umständen einen Unterhaltsanspruch gegenüber der Mutter haben. Auch in diesem Fall kann eine Beratung und in geeigneten Fällen Unterstützung angeboten werden.  
     

    zuständige Stelle

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

    Ansprechpartner

    Bezirksamt Bergedorf - Beistandschaften, Beurkundungen - (Bezirksamt Bergedorf - Beistandschaften, Beurkundungen -)

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    21035 Hamburg

    Postadresse: Weidenbaumsweg 21, Eingang C, 21029 Hamburg

    S2/S21/RE1/Busse Bergedorf , 227/235 Haltestelle am Güterbahnhof

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    Weidenbaumsweg 21, 21029 Hamburg

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    Für Beurkundungen wenden Sie sich bitte an die Tel.Nr.: 040 428 91-3513
    TELEFAX +49 40 427906-000

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    Caffamacherreihe 1-3

    20355 Hamburg

    U2/Busse X3/19 Gänsemarkt/Busse X35 Johannes-Brahms-Platz/Bus 3 Axel-Springer-Platz/S Stadthausbrücke

    Öffnungszeiten

    nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.

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    Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Amtsvormundschaften, Beistandschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Kümmellstraße 7

    20249 Hamburg

    U1/U3 Kellinghusenstraße, Bus 114 Bezirksamt Hamburg-Nord, 22/25 Julius-Reincke-Stieg

    Öffnungszeiten

    Di 13-16, Do 9-12 Uhr, es wird um telefonische Terminvereinbarung gebeten, um lange Wartezeiten zu vermeiden. Beurkundungstermine nur nach Absprache.

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    Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Beistandschaften (Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Beistandschaften)

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    Beschreibung

    Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Beistandschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Millerntorplatz 1, 6. OG

    20359 Hamburg

    U3/Busse 16/17/112 St. Pauli

    Öffnungszeiten

    nach vorheriger telefonischer Vereinbarung

    Kontaktperson

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    Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Beistandschaften (Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Beistandschaften)

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    Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Beistandschaften

    Beschreibung

    Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Beistandschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Wandsbeker Allee 62

    22041 Hamburg

    U1/Busse Wandsbek Markt

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard

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    Bezirksamt Harburg - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Amtsvormundschaften und Beistandschaften (Bezirksamt Harburg - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Amtsvormundschaften und Beistandschaften)

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    Beschreibung

    Bezirksamt Harburg - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Amtsvormundschaften und Beistandschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Harburger Rathausforum 1

    21073 Hamburg

    S3/S5/Busse Harburg Rathaus

    Öffnungszeiten

    Termine nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung

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    Bezirksamt Harburg - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Amtsvormundschaften und Beistandschaften (Bezirksamt Harburg - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Amtsvormundschaften und Beistandschaften)

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    Adresse

    Hausanschrift

    Harburger Rathausforum 1

    21073 Hamburg

    S3/S5/Busse Harburg Rathaus

    Öffnungszeiten

    Nach Terminvereinbarung

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    Bezirksamt Altona - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Fachbereich JA 1 - Beistandschaften (Bezirksamt Altona - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Fachbereich JA 1 - Beistandschaften)

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    Beschreibung

    Bezirksamt Altona - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Fachbereich JA 1 - Beistandschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Stresemannstraße 163

    22769 Hamburg

    S2/S5, Busse X3/3/20/25/115/180/183 Holstenstraße

    Öffnungszeiten

    Termin nur nach telefonischer Absprache.

    Internet

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    erforderliche Unterlagen

    Mitzubringen sind:
    • Personalausweis der Antragstellerin / des Antragstellers
    • ggf. Kontoverbindungsdaten
    • Geburtsurkunde des Kindes     
    Was im Einzelfall noch erforderlich ist wird im persönlichen Gespräch geklärt. Vor dem Besuch im Jugendamt wird angeraten sich vorher telefonisch anzumelden.    

    Alle Unterlagen, die evtl. schon bestehen können hilfreich sein. Beispielsweise:
    • anwaltliche Schreiben
    • Gerichtsentscheidungen zum Unterhalt
    • ggf. das Scheidungsurteil
    • die Geburtsurkunde(n) des bzw. der Kinder
    • Gehaltsabrechnungen

    Voraussetzungen

    • Eltern erhalten Beratung bis zum vollendeten 18. Lebensjahres ihres Kindes.
    • Kinder erhalten Beratung im Alter von 18 bis 21.     

    Rechtsgrundlage(n)

    Beratung und Unterstützung für Kindesunterhalt (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII)
    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__18.html
    Beistandschaft (§§ 1712 ff. BGB)
    https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1712.html
    Beratung und Unterstützung für junge Volljährige (§ 18 Abs. 4 SGB VIII)
    https://dejure.org/gesetze/SGB_VIII/18.html
    Beratung und Unterstützung in der Mutterschutzzeit (§ 18 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII)
    https://dejure.org/gesetze/SGB_VIII/18.html

    Rechtsbehelf

    Kein

    Verfahrensablauf

    • Die Beratungs- und Unterstützungsleistungen werden von den Jugendämtern eigenverantwortlich angeboten. Die Sprechzeiten variieren je nach Jugendamt.
    • Eine Beistandschaft wird durch einen schriftlichen Antrag eingerichtet. Dieser Antrag ist formlos und kann selbst geschrieben oder bei dem örtlichen Jugendamt verfasst werden.     
    • Vor einem Besuch beim Jugendamt ist in der Regel eine telefonische Kontaktaufnahme sinnvoll.     

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    je nach Einzelfall

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Familienpolitik

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Kindesunterhalt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en