Erlaubnis zum nichtgewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen Erteilung

    Erlaubnis zum nichtgewerbsmäßigen Erwerb nach Sprengstoffrecht beantragen

    Wenn Sie als Privatperson mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen möchten, benötigen Sie  eine behördliche Erlaubnis.

    Beschreibung

    Wenn Sie  im nichtgewerblichen Bereich mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis. 
    Die zuständige Stelle kann zusätzliche Bedingungen festlegen, um sicherzustellen, dass dies keine Gefahr oder Belästigung für andere darstellt.
     

    zuständige Stelle

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

    Ansprechpartner

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Sprengstoff (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Sprengstoff)

    Aktuelles

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Sprengstoff

    Beschreibung

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Sprengstoff

    Adresse

    Hausanschrift

    Billstraße 80

    20539 Hamburg

    S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort

    Öffnungszeiten

    Mo-Mi 10-13, Do 10-13, 14-16, Fr 10-13 Uhr, nur telefonische Beratung

    Internet

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Fachkundenachweis oder nachgewiesene fachkundige Person (Befähigungsscheininhaber)
    • Nachweis des Bedürfnisses (entfällt bei Erlaubnis zum Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen)
    • Nachweis einer Haftpflichtversicherung beim Umgang mit Feuerwerkskörpern der Kategorien F3 und F4
    • Beschreibung der beabsichtigten Aufbewahrung (z.B. technische Dokumentation, Fotonachweise, Lagerplan) 
    • Für die Überprüfung der Zuverlässigkeit von Personen aus dem Ausland: Sie benötigen eine Bescheinigung in beglaubigter Übersetzung der zuständigen Justiz- oder Verwaltungsbehörde Ihres Heimat- oder Herkunftslandes über bestimmte Tatsachen, die für die Beurteilung Ihrer Zuverlässigkeit erheblich sind (z.B. Strafregisterauszug).

    Voraussetzungen

    •    - Sie haben das 21. Lebensjahr vollendet.
    • Sie verfügen über die erforderliche Fachkunde. Die Fachkunde weisen Sie durch ein Zeugnis nach. Das Zeugnis bescheinigt Ihre erfolgreiche Teilnahme an einem staatlichen oder staatlich anerkannten Lehrgang.
    • Sie sind zuverlässig. Sie verfügen über die erforderliche Zuverlässigkeit, wenn Sie sich bisher gesetzestreu verhalten haben und nicht vorbestraft sind. 
    • Sie sind persönlich geeignet. Es liegen keine Einschränkungen etwa in der psychischen- und körperlichen Gesundheit oder durch Drogen- oder Alkoholabhängigkeit vor. 
    • Sie können ein Bedürfnis nachweisen.
    • Sie verfügen über geeignete Räume oder Lagerstätten zur Aufbewahrung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Sie füllen das Antragsformular vollständig aus und senden ihn an die zuständige Stelle. Alternativ können Sie den Antrag online stellen.
    • Wenn weitere erforderliche Informationen oder Unterlagen für die Bearbeitung benötigt werden, kontaktiert Sie die zuständige Stelle. 
    • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
    • Sie erhalten einen Bescheid.
    • Sie erhalten den Gebührenbescheid.

    Fristen

    Sie benötigen die Erlaubnis, bevor Sie mit die explosionsgefährlichen Stoffe erwerben und mt ihnen umgehen dürfen.

    Gesonderte Fristen für Nachreichungen oder Rückmeldungen werden Ihnen der zuständigen Stelle mitgeteilt.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 4 Wochen.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Die Höhe der Gebühren bemisst sich am Bearbeitungsaufwand. Sie wird anhand der Gebührenordnung berechnet.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Umgangssprachlich wird die Erlaubnis auch Pulverschein, Böllerschein oder Feuerwerksschein genannt.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BJV V Sprengstoffreferat am 04.10.2022

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Böllerschein beantragen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en