Erlaubnis zum nichtgewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen Erteilung
Erlaubnis zum nichtgewerbsmäßigen Erwerb nach Sprengstoffrecht beantragen
Wenn Sie als Privatperson mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen möchten, benötigen Sie eine behördliche Erlaubnis.
Beschreibung
Wenn Sie im nichtgewerblichen Bereich mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Die zuständige Stelle kann zusätzliche Bedingungen festlegen, um sicherzustellen, dass dies keine Gefahr oder Belästigung für andere darstellt.
Die zuständige Stelle kann zusätzliche Bedingungen festlegen, um sicherzustellen, dass dies keine Gefahr oder Belästigung für andere darstellt.
zuständige Stelle
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Ansprechpartner
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Sprengstoff (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Sprengstoff)
Aktuelles
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Sprengstoff
Beschreibung
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Sprengstoff
Adresse
Hausanschrift
S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort
Öffnungszeiten
Mo-Mi 10-13, Do 10-13, 14-16, Fr 10-13 Uhr, nur telefonische Beratung
Internet
erforderliche Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Fachkundenachweis oder nachgewiesene fachkundige Person (Befähigungsscheininhaber)
- Nachweis des Bedürfnisses (entfällt bei Erlaubnis zum Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen)
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung beim Umgang mit Feuerwerkskörpern der Kategorien F3 und F4
- Beschreibung der beabsichtigten Aufbewahrung (z.B. technische Dokumentation, Fotonachweise, Lagerplan)
- Für die Überprüfung der Zuverlässigkeit von Personen aus dem Ausland: Sie benötigen eine Bescheinigung in beglaubigter Übersetzung der zuständigen Justiz- oder Verwaltungsbehörde Ihres Heimat- oder Herkunftslandes über bestimmte Tatsachen, die für die Beurteilung Ihrer Zuverlässigkeit erheblich sind (z.B. Strafregisterauszug).
Voraussetzungen
- - Sie haben das 21. Lebensjahr vollendet.
- Sie verfügen über die erforderliche Fachkunde. Die Fachkunde weisen Sie durch ein Zeugnis nach. Das Zeugnis bescheinigt Ihre erfolgreiche Teilnahme an einem staatlichen oder staatlich anerkannten Lehrgang.
- Sie sind zuverlässig. Sie verfügen über die erforderliche Zuverlässigkeit, wenn Sie sich bisher gesetzestreu verhalten haben und nicht vorbestraft sind.
- Sie sind persönlich geeignet. Es liegen keine Einschränkungen etwa in der psychischen- und körperlichen Gesundheit oder durch Drogen- oder Alkoholabhängigkeit vor.
- Sie können ein Bedürfnis nachweisen.
- Sie verfügen über geeignete Räume oder Lagerstätten zur Aufbewahrung.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
- Sie füllen das Antragsformular vollständig aus und senden ihn an die zuständige Stelle. Alternativ können Sie den Antrag online stellen.
- Wenn weitere erforderliche Informationen oder Unterlagen für die Bearbeitung benötigt werden, kontaktiert Sie die zuständige Stelle.
- Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
- Sie erhalten einen Bescheid.
- Sie erhalten den Gebührenbescheid.
Fristen
Sie benötigen die Erlaubnis, bevor Sie mit die explosionsgefährlichen Stoffe erwerben und mt ihnen umgehen dürfen.
Gesonderte Fristen für Nachreichungen oder Rückmeldungen werden Ihnen der zuständigen Stelle mitgeteilt.
Gesonderte Fristen für Nachreichungen oder Rückmeldungen werden Ihnen der zuständigen Stelle mitgeteilt.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 4 Wochen.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Die Höhe der Gebühren bemisst sich am Bearbeitungsaufwand. Sie wird anhand der Gebührenordnung berechnet.
Hinweise (Besonderheiten)
Umgangssprachlich wird die Erlaubnis auch Pulverschein, Böllerschein oder Feuerwerksschein genannt.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BJV V Sprengstoffreferat am 04.10.2022
Stichwörter
Böllerschein beantragen