Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen Erteilung

    Gewerbliche Erlaubnis nach Sprengstoffrecht beantragen

    Wenn Sie gewerblich mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen oder diese in Verkehr bringen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz.

    Beschreibung

    Für den gewerblichen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen brauchen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Stelle. Ohne Erlaubnis ist dies verboten. Diese Erlaubnis kann Auflagen enthalten, um Gefahren, Nachteile oder Belästigungen für andere zu vermeiden.

    Sie gehen gewerblich mit explosionsgefährlichen Stoffen um, wenn Sie diese zu gewerblichen Zwecken herstellen, bearbeiten, verarbeiten, wiedergewinnen, aufbewahren, verbringen, verwenden, vernichten, innerhalb Ihrer Betriebsstätte transportieren oder sie in Empfang nehmen.

    Sie verkehren gewerblich mit explosionsgefährlichen Stoffen, wenn Sie diese auf dem Markt bereitstellen, erwerben, überlassen und den Erwerb vermitteln, vertreiben oder anderen überlassen.

    zuständige Stelle

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

    Ansprechpartner

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Sprengstoff (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Sprengstoff)

    Aktuelles

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Sprengstoff

    Beschreibung

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Sprengstoff

    Adresse

    Hausanschrift

    Billstraße 80

    20539 Hamburg

    S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort

    Öffnungszeiten

    Mo-Mi 10-13, Do 10-13, 14-16, Fr 10-13 Uhr, nur telefonische Beratung

    Internet

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Fachkundenachweis oder nachgewiesene fachkundige Person (Befähigungsscheininhaber)
    • Nachweis einer Haftpflichtversicherung
    • Beschreibung der beabsichtigten Aufbewahrung (z.B. technische Dokumentation, Fotonachweise, Lagerplan)
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung
    • Für die Überprüfung der Zuverlässigkeit von Personen aus dem Ausland: Sie benötigen eine Bescheinigung in beglaubigter Übersetzung der zuständigen Justiz- oder Verwaltungsbehörde Ihres Heimat- oder Herkunftslandes über bestimmte Tatsachen, die für die Beurteilung Ihrer Zuverlässigkeit erheblich sind (zum Beispiel Strafregisterauszug).

    Voraussetzungen

    • Sie haben das 21. Lebensjahr vollendet.
    • Sie verfügen, sofern Sie die Tätigkeiten selbst ausführen wollen, über die erforderliche Fachkunde. Die Fachkunde weisen Sie durch ein Zeugnis nach. Das Zeugnis bescheinigt Ihre erfolgreiche Teilnahme an einem staatlichen oder staatlich anerkannten Lehrgang.
    • Sie sind zuverlässig. Sie verfügen über die erforderliche Zuverlässigkeit, wenn Sie sich bisher gesetzestreu verhalten haben und nicht vorbestraft sind.
    • Sie sind persönlich geeignet sein. Persönlich geeignet sind Sie, wenn bei Ihnen keine Einschränkungen zum Beispiel in der psychischen- und körperlichen Gesundheit oder durch Drogen- oder Alkoholabhängigkeit vorliegen.
    • Sie verfügen über geeignete Räume oder Lagerstätten zur Aufbewahrung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Verwaltungsgerichtliche Klage
     

    Verfahrensablauf

    • Sie füllen das betreffende Antragsformular vollständig aus oder stellen den Antrag online und senden es einschließlich der im Antrag aufgeführten Unterlagen der zuständigen Stelle zu.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
    • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
    • Sie erhalten einen Bescheid.
    • Der Gebührenbescheid wird Ihnen in der Regel später zugestellt.
    • Sobald Ihnen die Erlaubnis vorliegt, dürfen Sie mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen oder mit diesen verkehren.

    Fristen

    Sie benötigen die Erlaubnis, bevor Sie mit den geplanten Tätigkeiten beginnen dürfen.
    Fristen für Nachreichungen und Rückmeldungen erfahren Sie von der zuständigen Stelle.
    Alle 5 Jahre erfolgt eine erneute Zuverlässigkeitsüberprüfung der in der Erlaubnis stehenden Firmenvertreter.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung dauert in der Regel 4 Wochen.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an auch wenn Ihr Antrag abgelehnt wird. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Zeitaufwand.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BJV V Sprengstoffreferat am 10.10.2022

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    explosionsgefährliche Stoffe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en