Anzeige Einzelhandel mit verschreibungsfreien Arzneimitteln Entgegennahme
Einzelhandel mit verschreibungsfreien Arzneimitteln anzeigen
Wenn Sie nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel im Einzelhandel außerhalb von Apotheken verkaufen wollen, müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Den Einzelhandel mit verschreibungsfreien Arzneimitteln müssen Sie der zuständigen Stelle anzeigen. Dies gilt auch, wenn Sie diese Tätigkeit selbständig und berufsmäßig ausüben. Die Abgabe von Arzneimitteln im Reisegewerbe müssen Sie ebenfalls anzeigen.
zuständige Stelle
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Ansprechpartner
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Pharmazie I (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Pharmazie I)
Aktuelles
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Pharmazie I
Beschreibung
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Pharmazie I
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Do 8-16 Uhr, Fr 8-14.30 Uhr, kein Publikumsverkehr, nur telefonische Beratung
erforderliche Unterlagen
- Ausweisdokument
- Nachweise der Sachkenntnis, beispielsweise durch:
- Sachkenntnisprüfung IHK
- abgeschlossenes Pharmaziestudium
- Approbation als Apotheker
- Hochschulstudium der Chemie, Biologie, Humanmedizin, Veterinärmedizin in Verbindung mit weiteren Nachweisen wie beispielsweise theoretischem und praktischem Unterricht in bestimmten Grundfächern (§15 Arzneimittelgesetz)
- abgeschlossene Ausbildung als Drogistin oder Drogist
- Abschlussprüfung als Apothekenhelferin oder Apothekenhelfer beziehungsweise pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte oder pharmazeutisch-kaufmännischer Angestellter
- abgeschlossene Ausbildung als pharmazeutisch-technische Assistentin oder pharmazeutisch-technischer Assistent
- Nachweis, dass Sie vor 1978 nach Ablegung der Kaufmannsgehilfenprüfung eine der folgenden Tätigkeiten ausgeübt haben:
- eine praktische Tätigkeit von mindestens drei Jahren in einem Handelsbetrieb mit frei verkäuflichen Arzneimitteln oder
- eine fünfjährige kaufmännische Tätigkeit, davon zwei Jahre in leitender Funktion, mit frei verkäuflichen Arzneimitteln
Voraussetzungen
Sie verfügen über Kenntnisse und Fertigkeiten in folgenden Bereichen:
Verfügen Sie selbst nicht über die erforderliche Sachkenntnis, muss eine der folgenden Personen diese haben:
Die Sachkenntnis kann durch eine Prüfung vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer nachgewiesen werden. Als Sachkenntnisnachweis werden auch bestimmte Prüfungen und Nachweise anerkannt, wie sie zum Beispiel bei pharmazeutisch-kaufmännische Angestellten oder pharmazeutisch-technische Assistenten vorhanden sind.
- Abfüllen
- Abpacken
- Kennzeichnen und Lagern
- in Verkehr bringen von Arzneimitteln
- Vorschriften, die für freiverkäufliche Arzneimittel gelten
Verfügen Sie selbst nicht über die erforderliche Sachkenntnis, muss eine der folgenden Personen diese haben:
- eine zur Vertretung des Unternehmens gesetzlich berufene Person
- eine von Ihnen mit der Leitung des Unternehmens beauftragte Person
- eine von Ihnen mit dem Verkauf beauftragte Person
Die Sachkenntnis kann durch eine Prüfung vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer nachgewiesen werden. Als Sachkenntnisnachweis werden auch bestimmte Prüfungen und Nachweise anerkannt, wie sie zum Beispiel bei pharmazeutisch-kaufmännische Angestellten oder pharmazeutisch-technische Assistenten vorhanden sind.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Keine
Verfahrensablauf
- Sie reichen die schriftliche Anzeige mit Beschreibung des vorgesehenen Handels mit freiverkäuflichen Arzneimitteln und die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihre Anzeige und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte bei Ihnen an.
- Die zuständige Stelle prüft die Voraussetzungen insbesondere, ob die erforderliche Sachkenntnis vorliegt.
- Sie erhalten eine Bestätigung Ihrer Anzeige.
- Ihr Betrieb wird in die Überwachung des Arzneimittelhandels aufgenommen.
Fristen
Zeigen Sie den Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arznimitteln an, bevor Sie mit dem Verkauf beginnen.
Bearbeitungsdauer
Nachdem Sie die Aufnahme Ihrer Tätigkeit angezeigt haben, dürfen Sie mit dem Einzelhandel beginnen.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Die Höhe der Gebühren wird nach dem Bearbeitungsaufwand berechnet.
Hinweise (Besonderheiten)
Bestimmte nicht verschreibungspflichtige und nicht apothekenpflichtige Arzneimittel dürfen Sie außerhalb von Apotheken verkaufen. Diese werden als sogenannte freiverkäufliche Arzneimittel bezeichnet. Welche Arzneimittel das sind, ist in der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel näher bezeichnet.
Sofern Sie für die freiverkäuflichen Arzneimittel einen Versandhandel betreiben möchten, müssen Sie sich im Versandhandelsregister registrieren lassen. Jeder Versandhandel von Arzneimitteln in der Europäischen Union ist verpflichtet, auf seinen Internetseiten das gemeinsame europäische Versandhandelslogo zu verwenden. Es zeigt Verbrauchern, dass ein Versandhandel nach seinem jeweiligen nationalen Recht zum Versandhandel über das Internet mit Humanarzneimitteln berechtigt ist. Auf den ersten Blick kann er den Mitgliedstaat erkennen, in dem der Versandhändler niedergelassen ist. Das Logo muss gut sichtbar auf der Internetseite platziert sein. Der Klick führt zum Versandhandelsregister.
Die Anzeige zum Handel mit diesen Arzneimitteln nach dem Arzneimittelgesetz müssen Sie zusätzlich zur Gewerbeanmeldung erstatten.
Sofern Sie für die freiverkäuflichen Arzneimittel einen Versandhandel betreiben möchten, müssen Sie sich im Versandhandelsregister registrieren lassen. Jeder Versandhandel von Arzneimitteln in der Europäischen Union ist verpflichtet, auf seinen Internetseiten das gemeinsame europäische Versandhandelslogo zu verwenden. Es zeigt Verbrauchern, dass ein Versandhandel nach seinem jeweiligen nationalen Recht zum Versandhandel über das Internet mit Humanarzneimitteln berechtigt ist. Auf den ersten Blick kann er den Mitgliedstaat erkennen, in dem der Versandhändler niedergelassen ist. Das Logo muss gut sichtbar auf der Internetseite platziert sein. Der Klick führt zum Versandhandelsregister.
Die Anzeige zum Handel mit diesen Arzneimitteln nach dem Arzneimittelgesetz müssen Sie zusätzlich zur Gewerbeanmeldung erstatten.
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BJV V Pharmaziewesen am 25.10.2022
Stichwörter
Handel mit verschreibungsfreien Medikamenten