Baulast Auskunft Einsicht

    Einsichtnahme in das Baulastenverzeichnis

    Sie möchten ein Grundstück kaufen. Wo erhalten Sie eine Auskunft, ob für das Grundstück eine Baulast eingetragen ist und um welche Baulast es sich handelt?

    Beschreibung

    Wenn für Ihr Grundstück eine Baulast eingetragen ist, haben Sie die Verpflichtung, bestimmte Dinge, die das Grundstück betreffen, zu tun, zu dulden beziehungsweise zu unterlassen.
    Eine reine Einsichtnahme in das Baulastenverzeichnis ist in Hamburg nicht möglich.
    Stattdessen können Sie beim Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung Auskünfte in Form von Auszügen aus dem Baulastenverzeichnis anfordern.
    Für die Begründung beziehungsweise Löschung von Baulasten wenden Sie sich bitte an die zuständige Bauprüfstelle Ihres Bezirksamtes.

    zuständige Stelle

    Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV)

    Ansprechpartner

    B 3 - Liegenschaftsdaten (B 3 - Liegenschaftsdaten)

    Aktuelles

    B 3 - Liegenschaftsdaten

    Beschreibung

    B 3 - Liegenschaftsdaten

    Adresse

    Hausanschrift

    Neuenfelder Straße 19

    21109 Hamburg

    S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark

    Öffnungszeiten

    Keine

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Klassische Kreditkarte, SEPA-Lastschrift

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Keine.

    Voraussetzungen

    Keine.

    Rechtsbehelf

    Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
     

    Fristen

    Keine.

    Bearbeitungsdauer

    Keine.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Besonderheiten zu beachten.

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch LGV Grundstücksinformation am 26.09.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Auskunft Baulasten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en