Baulast Auskunft Einsicht
Einsichtnahme in das Baulastenverzeichnis
Sie möchten ein Grundstück kaufen. Wo erhalten Sie eine Auskunft, ob für das Grundstück eine Baulast eingetragen ist und um welche Baulast es sich handelt?
Beschreibung
Wenn für Ihr Grundstück eine Baulast eingetragen ist, haben Sie die Verpflichtung, bestimmte Dinge, die das Grundstück betreffen, zu tun, zu dulden beziehungsweise zu unterlassen.
Eine reine Einsichtnahme in das Baulastenverzeichnis ist in Hamburg nicht möglich.
Stattdessen können Sie beim Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung Auskünfte in Form von Auszügen aus dem Baulastenverzeichnis anfordern.
Für die Begründung beziehungsweise Löschung von Baulasten wenden Sie sich bitte an die zuständige Bauprüfstelle Ihres Bezirksamtes.
Eine reine Einsichtnahme in das Baulastenverzeichnis ist in Hamburg nicht möglich.
Stattdessen können Sie beim Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung Auskünfte in Form von Auszügen aus dem Baulastenverzeichnis anfordern.
Für die Begründung beziehungsweise Löschung von Baulasten wenden Sie sich bitte an die zuständige Bauprüfstelle Ihres Bezirksamtes.
zuständige Stelle
Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV)
Ansprechpartner
B 3 - Liegenschaftsdaten (B 3 - Liegenschaftsdaten)
Aktuelles
B 3 - Liegenschaftsdaten
Beschreibung
B 3 - Liegenschaftsdaten
Adresse
Hausanschrift
S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark
Öffnungszeiten
Keine
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Klassische Kreditkarte, SEPA-Lastschrift
erforderliche Unterlagen
Keine.
Voraussetzungen
Keine.
Rechtsbehelf
Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
Fristen
Keine.
Bearbeitungsdauer
Keine.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Besonderheiten zu beachten.
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch LGV Grundstücksinformation am 26.09.2024
Stichwörter
Auskunft Baulasten