Übernahme der Miet-/Energieschulden
Beschreibung
Bei Mietschulden können diese durch ein Darlehen oder eine Beihilfe übernommen werden. Damit besteht die Möglichkeit, eine bereits ausgesprochene Kündigung abzuwenden.
zuständige Stelle
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Bezirksamt Harburg - Soziales Dienstleistungszentrum - Fachstelle für Wohnungsnotfälle (Bezirksamt Harburg - Soziales Dienstleistungszentrum - Fachstelle für Wohnungsnotfälle)
Aktuelles
Bezirksamt Harburg - Soziales Dienstleistungszentrum - Fachstelle für Wohnungsnotfälle
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 8-12, Di 8-16, Do 8-18, Fr 8-12 Uhr - Eingangsbereich Soziales Dienstleistungszentrum (SDZ). Hier können die meisten Anliegen abschließend geklärt werden. Vorsprache beim Sachbearbeiter ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Internet
Bezirksamt Bergedorf - Fachstelle für Wohnungsnotfälle (Bezirksamt Bergedorf - Fachstelle für Wohnungsnotfälle)
Aktuelles
Bezirksamt Bergedorf - Fachstelle für Wohnungsnotfälle
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo Do 8-12 Uhr, Mo Do 14-16 Uhr
Kontaktperson
Wohnungsnotfaelle
Internet
Bezirksamt Altona - Fachamt Grundsicherungs und Soziales - Fachstelle für Wohnungsnotfälle (Bezirksamt Altona - Fachamt Grundsicherungs und Soziales - Fachstelle für Wohnungsnotfälle)
Aktuelles
Bezirksamt Altona - Fachamt Grundsicherungs und Soziales - Fachstelle für Wohnungsnotfälle
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 8-12, Di 8-12, Do 8-16, Fr 8-12 Uhr - Eingangsbereich SDZ (die meisten Anliegen können hier abschließend geklärt werden). Vorsprache beim Sachbearbeiter nur nach vorheriger Terminvereinbarung (auch persönlich im SDZ möglich).
Kontaktperson
A-SDZ-17 Grundsicherung und Soziales-A
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 11-3972
Internet
Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Grundsicherung und Soziales-GS1-Bezirkliche Fachstelle für Wohnungsnotfälle (Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Grundsicherung und Soziales-GS1-Bezirkliche Fachstelle für Wohnungsnotfälle)
Aktuelles
Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Grundsicherung und Soziales-GS1-Bezirkliche Fachstelle für Wohnungsnotfälle
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Di, Do 8.30-12.30 Uhr
Kontaktperson
49 40 428 54-2088
Internet
Weitere Informationen
Personen, die in Hamburg gemeldet waren, wenden sich bitte an ihren zuständigen Bezirk.
Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit - Soziales Dienstleistungszentrum Wandsbek - Fachstelle für Wohnungsnotfälle (Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit - Soziales Dienstleistungszentrum Wandsbek - Fachstelle für Wohnungsnotfälle)
Aktuelles
Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit - Soziales Dienstleistungszentrum Wandsbek - Fachstelle für Wohnungsnotfälle
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Di 13-15, Do 10-12 Uhr nach tel. Vereinbarung; Obdachlosmeldungen: Mo, Di, Fr 10-12, Do 13-15 Uhr
Internet
Weitere Informationen
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Sachbearbeitung im Zweifelsfall über die Dringlichkeit entscheidet und Terminanfragen unter Hinweis auf mögliche Alternativen zurückweist.
Für die Übersendung von Unterlagen nutzen Sie bitte den Briefkasten vor dem Eingang Wandsbeker Allee Nr. 73 (Treppe hoch) oder übersenden Sie diese an
wohnungssicherung@wandsbek.hamburg.de
Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit - Soziales Dienstleistungszentrum Wandsbek - Fachstelle für Wohnungsnotfälle (Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit - Soziales Dienstleistungszentrum Wandsbek - Fachstelle für Wohnungsnotfälle)
Aktuelles
Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit - Soziales Dienstleistungszentrum Wandsbek - Fachstelle für Wohnungsnotfälle
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Di 13-15, Do 10-12 Uhr nach tel. Vereinbarung; Obdachlosmeldungen: Mo, Di, Fr 10-12, Do 13-15 Uhr
Internet
Weitere Informationen
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Sachbearbeitung im Zweifelsfall über die Dringlichkeit entscheidet und Terminanfragen unter Hinweis auf mögliche Alternativen zurückweist.
Für die Übersendung von Unterlagen nutzen Sie bitte den Briefkasten vor dem Eingang Wandsbeker Allee Nr. 73 (Treppe hoch) oder übersenden Sie diese an
wohnungssicherung@wandsbek.hamburg.de
Bezirksamt Hamburg-Nord - Soziales Dienstleistungszentrum - Fachstelle für Wohnungsnotfälle - Geschäftsstelle (Bezirksamt Hamburg-Nord - Soziales Dienstleistungszentrum - Fachstelle für Wohnungsnotfälle - Geschäftsstelle)
Aktuelles
Bezirksamt Hamburg-Nord - Soziales Dienstleistungszentrum - Fachstelle für Wohnungsnotfälle - Geschäftsstelle
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Di 10-12 und Do 14-16 sowie nach telefonischer Vereinbarung
Kontaktperson
Wohnungsnotfaelle
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 04-5362
Telefon mobil: +49 40 428 04-5120
Fax: +49 40 4279-04637
Fax: 04637
Internet
Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Grundsicherung und Soziales - SDZ 1 - Fachstelle für Wohnungsnotfälle (Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Grundsicherung und Soziales - SDZ 1 - Fachstelle für Wohnungsnotfälle)
Aktuelles
Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Grundsicherung und Soziales - SDZ 1 - Fachstelle für Wohnungsnotfälle
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Ausschließlich Termine (Vergabe per E-Mail oder Telefon) in der Zeit von: Mo, Di 8-14, Mi 8-12, Do 8-16 Uhr; vor gesetzlichen Feiertagen, vor dem 24.12. und 31.12. Do. nur bis 14 Uhr.
Internet
erforderliche Unterlagen
Alle Unterlagen, die das Mietverhältnis und das Einkommen betreffen (auch Vermögen und Schulden)
Voraussetzungen
- Antragserfordernis: Leistungen werden gewährt, wenn sie von einer anspruchsberechtigten Person beantragt werden (§ 37 SGB II).
- Leistungsberechtigung: Leistungsberechtigt sind erwerbsfähige Personen, sofern Arbeitslosengeld II für den Bedarf für Unterkunft und Heizung erbracht wird
- Schulden: Ansprüche aus rückständigen Forderungen (z.B. des Vermieters oder eines Energieversorgungsunternehmens wegen nicht bezahlter Rechnungen), die zu begleichen sind (dies ist z.B. nicht der Fall, wenn Ansprüche verjährt sind) und die einen solchen Umfang angenommen haben, dass sie durch das zur Verfügung stehende Einkommen nachweislich nicht oder nur unvollständig an den Vermieter oder das Energieversorgungsunternehmen gezahlt werden können.
- Gerechtfertigte Leistung: wenn die leistungsberechtigte Person über keine oder nicht ausreichende Selbsthilfemöglichkeiten verfügt und durch eine Schuldenübernahme die aktuell genutzte Unterkunft tatsächlich erhalten und langfristig gesichert werden kann bzw. mit einem Wohnungsverlust vergleichbare Notlage behoben werden kann
- Notwendige Leistung: Die Übernahme von Schulden ist notwendig, wenn die Notlage anders nicht abgewendet werden kann. Die Übernahme der Schulden ist im Regelfall nicht notwendig, wenn die Wohnungslosigkeit nicht vermieden werden kann.
Rechtsgrundlage(n)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Bitte fügen Sie dem Antrag alle notwendigen Nachweise und Unterlagen, die Ihr Mietverhältnis bzw. Verhältnis mit dem Energieversorger betreffen, bei.
Ihre zuständige Fachstelle wird Sie nach der Prüfung der Leistungsvoraussetzungen zu einem Termin einladen und Ihnen das Ergebnis mitteilen. Der zuständige Standort von Jobcenter team.arbeit.hamburg führt die Leistungsgewährung durch und versendet den Bescheid.
Fristen
Antragserfordernis ohne besondere Frist, aber mietrechtliche und vollstreckungsrechtliche Fristen sind einzuhalten
Bearbeitungsdauer
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Wohnungslosenhilfe am 29.08.2022
Stichwörter
Mieteschulden