Vorgesehen zum Löschen - Prostitutionstätigkeit Beratung
Gesundheitliche Beratung für in der Prostitution tätige Menschen
Wenn Sie beabsichtigen, als Prostituierte oder Prostituierter zu arbeiten, können Sie sich beraten lassen. Wenn Sie bereits als Prostituierte oder Prostituierter arbeiten, müssen Sie sich regelmäßig beraten lassen
Beschreibung
Beabsichtigen Sie, als Prostituierte oder Prostituierter zu arbeiten, können Sie sich gesundheitlich beraten lassen.
Um die Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter auszuüben, müssen Sie sich anmelden. Wenn Sie eine Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter anmelden möchten, sind sie verpflichtet, sich vorab beraten zu lassen.
Wenn Sie bereits als Prostituierte oder Prostituierter arbeiten, müssen Sie sich regelmäßig beraten lassen.
Bei der gesundheitlichen Beratung geht es vor allem um Themen wie
Um die Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter auszuüben, müssen Sie sich anmelden. Wenn Sie eine Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter anmelden möchten, sind sie verpflichtet, sich vorab beraten zu lassen.
Wenn Sie bereits als Prostituierte oder Prostituierter arbeiten, müssen Sie sich regelmäßig beraten lassen.
Bei der gesundheitlichen Beratung geht es vor allem um Themen wie
- Schutz vor Krankheiten,
- Schwangerschaft und Schwangerschaftsverhütung
- Risiken von Alkohol- und Drogenmissbrauch.
zuständige Stelle
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Ansprechpartner
Sozialbehörde - Amt für Gesundheit (Sozialbehörde - Amt für Gesundheit)
Aktuelles
Sozialbehörde - Amt für Gesundheit
Beschreibung
Sozialbehörde - Amt für Gesundheit
Adresse
Hausanschrift
Busse 4/6 Brandstwiete, U1 Meßberg
Kontaktperson
Sozialbehörde G GESAH
erforderliche Unterlagen
- Gültiges Ausweisdokument (zum Beispiel Personalausweis oder Pass)
Voraussetzungen
- Sie sind volljährig.
Rechtsgrundlage(n)
§ 10 Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz - ProstSchG):
www.gesetze-im-internet.de/prostschg/__10.html
www.gesetze-im-internet.de/prostschg/__10.html
Rechtsbehelf
Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen
Verfahrensablauf
- Sie vereinbaren einen Termin mit der zuständigen Stelle.
- Sie lassen sich zu dem vereinbarten Termin beraten.
- Nach Abschluss der Beratung stellt die Behörde Ihnen eine Bescheinigung aus, welche die Durchführung der gesundheitlichen Beratung bestätigt.
- Wenn Sie sich als Prostituierte oder Prostituierter anmelden, müssen Sie die Bescheinigung vorlegen.
- Wenn Sie bereits als Prostituierte oder Prostituierter arbeiten, müssen Sie die Bescheinigung bei Ausübung Ihrer Tätigkeit dabeihaben.
Fristen
Sofern Sie als Prostituierte oder Prostituierter arbeiten und
- noch nicht 21 Jahre alt sind, müssen Sie sich alle 6 Monate beraten lassen.
- bereits 21 Jahre alt oder älter sind, müssen Sie sich einmal pro Jahr beraten lassen.
Bearbeitungsdauer
Die Dauer der Beratung ist einzelfallabhängig. Die Bescheinigung wird Ihnen sofort im Anschluss an die Beratung ausgestellt.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Sozialbehörde G GESAH am 18.06.2024
Stichwörter
Verhütung