Rente für Hinterbliebene von Kriegsopfern Zahlung

    Auszahlung der Rente für Hinterbliebene von Kriegsopfern

    Ist ein Kriegsopfer an den Folgen einer Schädigung gestorben, so haben Sie als Witwe/-r, hinterbliebene/-r Lebenspartner/-in, Waise oder Verwandte/-r der aufsteigenden Linie Anspruch auf Hinterbliebenenrente.    

    Beschreibung

    Ist ein Kriegsopfer an den Folgen einer Schädigung gestorben, so haben Sie als Witwe/-r, hinterbliebene/-r Lebenspartner/-in, Waise oder Verwandte/-r der aufsteigenden Linie Anspruch auf Hinterbliebenenrente. 

    Die Auszahlung der Rente erfolgt auf ein Konto von Ihnen oder eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Dritten.

    Wenn Sie es möchten, kann die Rente auch kostenfrei als Zahlungsanweisung durch die Deutsche Postbank AG an Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort gezahlt werden.

    zuständige Stelle

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

    Ansprechpartner

    Sozialbehörde - SI 53 - Soziale Entschädigungen (Sozialbehörde - SI 53 - Soziale Entschädigungen)

    Aktuelles

    Sozialbehörde - SI 53 - Soziale Entschädigungen

    Beschreibung

    Sozialbehörde - SI 53 - Soziale Entschädigungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Adolph-Schönfelder-Straße 5

    22083 Hamburg

    U3/Busse X22/261 Hamburger Straße

    Öffnungszeiten

    Der Besuch des Versorgungsamtes ist nur mit Terminvereinbarung möglich.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Kontonachweis
    • gegebenenfalls Kontovollmacht

    Voraussetzungen

    Bewilligung einer Hinterbliebenenrente von Kriegsopfern    

    Rechtsgrundlage(n)

    § 38 Bundesversorgungsgesetz (BVG)
    http://www.gesetze-im-internet.de/bvg/__38.html

    Rechtsbehelf

    Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der im Briefkopf bezeichneten Dienststelle erhoben werden.

    Verfahrensablauf

    Sie geben bei der Antragstellung den gewünschten Auszahlungsweg an (Kontoverbindung, Kontoinhaber).   

    Die Auszahlung der Rente erfolgt kostenfrei
    • auf ein Konto der empfangsberechtigten Person oder
    • auf ein Konto einer Person, die in häuslicher Gemeinschaft mit der empfangsberechtigten Person lebt
    als Zahlungsanweisung durch die Deutsche Postbank AG an den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort.

    In besonderen Fällen können Sie die Auszahlung als Barauszahlung bei dem Versorgungsamt erhalten.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    vom Einzelfall abhängig

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch SI 531-alt am 01.09.2022

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Elternrente

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en