Rente für Hinterbliebene von Kriegsopfern Zahlung
Auszahlung der Rente für Hinterbliebene von Kriegsopfern
Ist ein Kriegsopfer an den Folgen einer Schädigung gestorben, so haben Sie als Witwe/-r, hinterbliebene/-r Lebenspartner/-in, Waise oder Verwandte/-r der aufsteigenden Linie Anspruch auf Hinterbliebenenrente.
Beschreibung
Ist ein Kriegsopfer an den Folgen einer Schädigung gestorben, so haben Sie als Witwe/-r, hinterbliebene/-r Lebenspartner/-in, Waise oder Verwandte/-r der aufsteigenden Linie Anspruch auf Hinterbliebenenrente.
Die Auszahlung der Rente erfolgt auf ein Konto von Ihnen oder eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Dritten.
Wenn Sie es möchten, kann die Rente auch kostenfrei als Zahlungsanweisung durch die Deutsche Postbank AG an Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort gezahlt werden.
Die Auszahlung der Rente erfolgt auf ein Konto von Ihnen oder eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Dritten.
Wenn Sie es möchten, kann die Rente auch kostenfrei als Zahlungsanweisung durch die Deutsche Postbank AG an Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort gezahlt werden.
zuständige Stelle
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Zuständigkeit
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service
Ansprechpartner
Sozialbehörde - SI 53 - Soziale Entschädigungen (Sozialbehörde - SI 53 - Soziale Entschädigungen)
Aktuelles
Sozialbehörde - SI 53 - Soziale Entschädigungen
Beschreibung
Sozialbehörde - SI 53 - Soziale Entschädigungen
Adresse
Hausanschrift
U3/Busse X22/261 Hamburger Straße
Öffnungszeiten
Der Besuch des Versorgungsamtes ist nur mit Terminvereinbarung möglich.
erforderliche Unterlagen
- Kontonachweis
- gegebenenfalls Kontovollmacht
Voraussetzungen
Bewilligung einer Hinterbliebenenrente von Kriegsopfern
Rechtsgrundlage(n)
§ 38 Bundesversorgungsgesetz (BVG)
http://www.gesetze-im-internet.de/bvg/__38.html
http://www.gesetze-im-internet.de/bvg/__38.html
Rechtsbehelf
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der im Briefkopf bezeichneten Dienststelle erhoben werden.
Verfahrensablauf
Sie geben bei der Antragstellung den gewünschten Auszahlungsweg an (Kontoverbindung, Kontoinhaber).
Die Auszahlung der Rente erfolgt kostenfrei
In besonderen Fällen können Sie die Auszahlung als Barauszahlung bei dem Versorgungsamt erhalten.
Die Auszahlung der Rente erfolgt kostenfrei
- auf ein Konto der empfangsberechtigten Person oder
- auf ein Konto einer Person, die in häuslicher Gemeinschaft mit der empfangsberechtigten Person lebt
In besonderen Fällen können Sie die Auszahlung als Barauszahlung bei dem Versorgungsamt erhalten.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
vom Einzelfall abhängig
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Keine
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch SI 531-alt am 01.09.2022
Stichwörter
Elternrente