Hinterbliebenenversorgung nach Strafrechtlichem Rehabilitierungsgesetz Gewährung
Hinterbliebenenversorgung nach Strafrechtlichem Rehabilitierungsgesetz Gewährung
Ist der Betroffene an den Folgen einer Schädigung gestorben, erhalten Sie als Hinterbliebene/-r auf Antrag Versorgung in entsprechender Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes.
Beschreibung
Ist der Betroffene an den Folgen einer Schädigung gestorben, erhalten Sie als Hinterbliebene/-r auf Antrag Versorgung in entsprechender Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes.
Dies gilt nicht, soweit Sie bereits Versorgung auf Grund des Bundesversorgungsgesetzes oder auf Grund von Gesetzen, die eine entsprechende Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsehen, erhalten.
Dies gilt nicht, soweit Sie bereits Versorgung auf Grund des Bundesversorgungsgesetzes oder auf Grund von Gesetzen, die eine entsprechende Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsehen, erhalten.
zuständige Stelle
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Zuständigkeit
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service
Ansprechpartner
Sozialbehörde - SI 53 - Soziale Entschädigungen (Sozialbehörde - SI 53 - Soziale Entschädigungen)
Aktuelles
Sozialbehörde - SI 53 - Soziale Entschädigungen
Beschreibung
Sozialbehörde - SI 53 - Soziale Entschädigungen
Adresse
Hausanschrift
U3/Busse X22/261 Hamburger Straße
Öffnungszeiten
Der Besuch des Versorgungsamtes ist nur mit Terminvereinbarung möglich.
erforderliche Unterlagen
- ausgefüllter Antrag
- Nachweise
Voraussetzungen
- der Betroffene ist an den Folgen einer Schädigung gestorben
- Sie erhalten keine Versorgung auf Grund des Bundesversorgungsgesetzes oder auf Grund von Gesetzen, die eine entsprechende Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsehen
Rechtsgrundlage(n)
§ 22 Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG)
http://www.gesetze-im-internet.de/strrehag/__22.html
http://www.gesetze-im-internet.de/strrehag/__22.html
Rechtsbehelf
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der im Briefkopf bezeichneten Dienststelle erhoben werden.
Verfahrensablauf
Es muss zunächst ein Antrag gestellt werden, der dann geprüft wird. Das weitere Verfahren ist dann vom Einzelfall abhängig.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
vom Einzelfall abhängig
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch SI 531-alt am 01.09.2022
Stichwörter
Opfer rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen