Hinterbliebenenversorgung nach Strafrechtlichem Rehabilitierungsgesetz Gewährung

    Hinterbliebenenversorgung nach Strafrechtlichem Rehabilitierungsgesetz Gewährung

    Ist der Betroffene an den Folgen einer Schädigung gestorben, erhalten Sie als Hinterbliebene/-r auf Antrag Versorgung in entsprechender Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes.

    Beschreibung

    Ist der Betroffene an den Folgen einer Schädigung gestorben, erhalten Sie als Hinterbliebene/-r auf Antrag Versorgung in entsprechender Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes.

    Dies gilt nicht, soweit Sie bereits Versorgung auf Grund des Bundesversorgungsgesetzes oder auf Grund von Gesetzen, die eine entsprechende Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsehen, erhalten.

    zuständige Stelle

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

    Ansprechpartner

    Sozialbehörde - SI 53 - Soziale Entschädigungen (Sozialbehörde - SI 53 - Soziale Entschädigungen)

    Aktuelles

    Sozialbehörde - SI 53 - Soziale Entschädigungen

    Beschreibung

    Sozialbehörde - SI 53 - Soziale Entschädigungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Adolph-Schönfelder-Straße 5

    22083 Hamburg

    U3/Busse X22/261 Hamburger Straße

    Öffnungszeiten

    Der Besuch des Versorgungsamtes ist nur mit Terminvereinbarung möglich.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefüllter Antrag
    • Nachweise

    Voraussetzungen

    • der Betroffene ist an den Folgen einer Schädigung gestorben
    • Sie erhalten keine Versorgung auf Grund des Bundesversorgungsgesetzes oder auf Grund von Gesetzen, die eine entsprechende Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsehen

    Rechtsgrundlage(n)

    § 22 Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG)
    http://www.gesetze-im-internet.de/strrehag/__22.html

    Rechtsbehelf

    Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der im Briefkopf bezeichneten Dienststelle erhoben werden.

    Verfahrensablauf

    Es muss zunächst ein Antrag gestellt werden, der dann geprüft wird. Das weitere Verfahren ist dann vom Einzelfall abhängig.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    vom Einzelfall abhängig

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch SI 531-alt am 01.09.2022

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Opfer rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en