Beschädigtenversorgung nach Häftlingshilfegesetz Gewährung

    Hilfen für Menschen, die durch eine Unrechtshaft zu Schaden gekommen sind

    Wenn Sie durch eine Unrechtshaft zu Schaden gekommen sind, können Sie soziale Ausgleichsleistungen in Anspruch nehmen.

    Beschreibung

    Als Personen deutscher Staatsangehörigkeit, die nach dem Zweiten Weltkrieg

    • in der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) oder
    • im sowjetischen Sektor Berlins oder
    • in den Staaten des Ostblocks

    aus politischen Gründen in Gewahrsam genommen wurde, können Sie Anspruch auf finanzielle Ausgleichsleistungen haben. Auch als familienangehörige und hinterbliebene Person können Sie einen Anspruch haben.

    Wenn Sie Leistungen erhalten möchten, müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Stelle einreichen.

    zuständige Stelle

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

    Ansprechpartner

    Sozialbehörde - SI 53 - Soziale Entschädigungen (Sozialbehörde - SI 53 - Soziale Entschädigungen)

    Aktuelles

    Sozialbehörde - SI 53 - Soziale Entschädigungen

    Beschreibung

    Sozialbehörde - SI 53 - Soziale Entschädigungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Adolph-Schönfelder-Straße 5

    22083 Hamburg

    U3/Busse X22/261 Hamburger Straße

    Öffnungszeiten

    Der Besuch des Versorgungsamtes ist nur mit Terminvereinbarung möglich.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Rehabilitierungsbescheinigung

    Voraussetzungen

    Sie beziehungsweise die Inhaftierte Person wurden während der Haft gesundheitlich geschädigt.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 4 Häftlingshilfegesetz (HHG):
    www.gesetze-im-internet.de/hhg/__4.html
     

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein. 
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen und Informationen bei Ihnen nach. 
    • Sie erhalten eine schriftliche Mitteilung mit der Entscheidung über Ihren Antrag.

    Fristen

    Bei der Antragsstellung sind keine Fristen zu beachten. Eventuelle Leistungen werden erst ab dem Zeitpunkt der Antragstellung gewährt.

    Bearbeitungsdauer

    Selten unter 12 Monaten

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch SI 531-alt am 12.09.2022

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    politischer Gewahrsam

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en