Hilfen für Menschen, die durch eine Unrechtshaft zu Schaden gekommen sind
Wenn Sie durch eine Unrechtshaft zu Schaden gekommen sind, können Sie soziale Ausgleichsleistungen in Anspruch nehmen.
Beschreibung
Als Personen deutscher Staatsangehörigkeit, die nach dem Zweiten Weltkrieg
- in der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) oder
- im sowjetischen Sektor Berlins oder
- in den Staaten des Ostblocks
aus politischen Gründen in Gewahrsam genommen wurde, können Sie Anspruch auf finanzielle Ausgleichsleistungen haben. Auch als familienangehörige und hinterbliebene Person können Sie einen Anspruch haben.
Wenn Sie Leistungen erhalten möchten, müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Stelle einreichen.
zuständige Stelle
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Sozialbehörde - SI 53 - Soziale Entschädigungen (Sozialbehörde - SI 53 - Soziale Entschädigungen)
Aktuelles
Sozialbehörde - SI 53 - Soziale Entschädigungen
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Der Besuch des Versorgungsamtes ist nur mit Terminvereinbarung möglich.
erforderliche Unterlagen
- Rehabilitierungsbescheinigung
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
- Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen und Informationen bei Ihnen nach.
- Sie erhalten eine schriftliche Mitteilung mit der Entscheidung über Ihren Antrag.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch SI 531-alt am 12.09.2022
Stichwörter
politischer Gewahrsam