Beratungsstellen zur Schwangerschaftskonfliktberatung Anerkennung

    Anerkennung als Beratungsstelle zur Schwangerschaftskonfliktberatung

    Wenn Sie eine Beratungsstelle zur Schwangerschaftskonfliktberatung einrichten möchten, müssen Sie dies beim Amt für Gesundheit der Sozialbehörde beantragen.    

    Beschreibung

    Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen beraten jede Frau und jeden Mann in Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung sowie in allen Fragen rund um die Schwangerschaft.    

    Wenn Sie eine Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle einrichten möchten, müssen Sie einen Antrag stellen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen.    

    zuständige Stelle

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

    Ansprechpartner

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration)

    Aktuelles

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

    Beschreibung

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

    Adresse

    Hausanschrift

    Hamburger Straße 47

    22083 Hamburg

    U3/Busse X22/261 Hamburger Straße, siehe auch Link HVV Geofox

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • Nachweise zur erforderlichen Qualifikation des Beratungspersonals der Beratungsstelle
    Den Antrag erhalten Sie auf Nachfrage, er wird in naher Zukunft aber auch als Download zur Verfügung stehen.

    Voraussetzungen

    Für die Anerkennung als Beratungsstelle zur Schwangerschaftskonfliktberatung müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
    • Sie müssen versichern, dass für eine fachgerechte Beratung ausreichend qualifiziertes Personal vorhanden ist.
    • Sie müssen sicherstellen, dass kurzfristig zur Durchführung der Beratung weitere Fachkräfte hinzugezogen werden können
    • Sie müssen mit allen Stellen zusammenarbeiten, die öffentliche und private Hilfen für Mutter und Kind gewähren
    • Sie dürfen mit keiner Stelle, in der Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden, organisatorisch oder wirtschaftlich verbunden sein.    
     

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen einen ablehnenden Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der im Briefkopf bezeichneten Stelle erheben.

    Verfahrensablauf

    Um sich als Beratungsstelle für die Schwangerschaftskonfliktberatung anerkennen zu lassen, müssen Sie einen Antrag stellen.
    Dazu können Sie telefonisch Kontakt zu einer Mitarbeiterin/einem Mitarbeiter bei der für Sie zuständigen Stelle aufnehmen. Dort erhalten Sie alle Informationen über die notwendigen Antragsunterlagen und die gesetzlichen Bestimmungen sowie die entsprechenden Formulare für Ihre Antragstellung.
    Der Antrag muss rechtsverbindlich von der Person unterschrieben werden, die für die Beratungsstelle haftbar gemacht werden kann. Den vollständigen Antrag mit den Anlagen reichen Sie beim Referat Bioethik und Recht des Amtes für Gesundheit ein.    
    Nach Abschluss der Prüfung durch die für Sie zuständigen Antragstelle erhalten Sie einen Anerkennungsbescheid. Der Bescheid enthält eine Belehrung mit Informationen, was Sie unternehmen können, falls Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind.    
     

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    ca. 6 Wochen

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Antrag Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle am 04.07.2022

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Gesundheitsamt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en