Beratungsstellen zur Schwangerschaftskonfliktberatung Anerkennung

    Schwangerschaftskonfliktberatung Anerkennung beantragen

    Wenn Sie eine Beratungsstelle zur Schwangerschaftskonfliktberatung einrichten möchten, müssen Sie eine Anerkennung beantragen. 

    Beschreibung

    Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen beraten in Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung sowie in allen Fragen rund um die Schwangerschaft.

    Um als Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle tätig sein zu dürfen, müssen Sie eine Anerkennung beantragen.

    zuständige Stelle

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

    Ansprechpartner

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration)

    Aktuelles

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

    Beschreibung

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

    Adresse

    Hausanschrift

    Hamburger Straße 47

    22083 Hamburg

    U3/Busse X22/261 Hamburger Straße, siehe auch Link HVV Geofox

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Nachweise zur erforderlichen Qualifikation des Beratungspersonals der Beratungsstelle

    Voraussetzungen

    • Sie versichern, dass für eine fachgerechte Beratung ausreichend qualifiziertes Personal vorhanden ist.
    • Sie stellen sicher, dass kurzfristig zur Durchführung der Beratung weitere Fachkräfte hinzugezogen werden können
    • Sie arbeiten mit allen Stellen zusammen, die öffentliche und private Hilfen für Mutter und Kind gewähren
    • Sie sind mit keiner Stelle, in der Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden, organisatorisch oder wirtschaftlich verbunden.

    Rechtsgrundlage(n)

    §8 Schwangerschaftskonfliktgesetzt (SchKG)
    www.gesetze-im-internet.de/beratungsg/__8.html
    § 9 Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG)
    www.gesetze-im-internet.de/beratungsg/__9.html

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Bei Bedarf nehmen Sie vorab telefonisch Kontakt mit der zuständigen Stelle auf. Sie erhalten alle Informationen über die notwendigen Antragsunterlagen und die gesetzlichen Bestimmungen sowie die entsprechenden Formulare für Ihre Antragstellung.
    • Sie füllen das Antragsformular vollständig aus und senden es zusammen mit den notwendigen Unterlagen an die zuständige Stelle.
      • Der Antrag muss rechtsverbindlich von der Person unterschrieben werden, die für die Beratungsstelle haftbar gemacht werden kann.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
    • Nach positiver Prüfung erhalten Sie einen Anerkennungsbescheid.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    circa 6 Wochen

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die einzelnen Bundesländer haben spezifische Ausführungsbestimmungen, weshalb das Verfahren je nach Standort unterschiedlich sein kann.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Antrag Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle am 07.10.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Gesundheitsamt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en