Beratungsstellen zur Schwangerschaftskonfliktberatung Anerkennung
Schwangerschaftskonfliktberatung Anerkennung beantragen
Wenn Sie eine Beratungsstelle zur Schwangerschaftskonfliktberatung einrichten möchten, müssen Sie eine Anerkennung beantragen.
Beschreibung
Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen beraten in Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung sowie in allen Fragen rund um die Schwangerschaft.
Um als Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle tätig sein zu dürfen, müssen Sie eine Anerkennung beantragen.
Um als Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle tätig sein zu dürfen, müssen Sie eine Anerkennung beantragen.
zuständige Stelle
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Ansprechpartner
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration)
Aktuelles
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Beschreibung
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Adresse
Hausanschrift
U3/Busse X22/261 Hamburger Straße, siehe auch Link HVV Geofox
Kontaktperson
DL SOZIALES Schwangerschaftskonfliktberatung
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 37-2720
Fax: +49 40 4279-63288
E-Mail: schwangerschaftskonfliktberatungsstelle@soziales.hamburg.de
erforderliche Unterlagen
Nachweise zur erforderlichen Qualifikation des Beratungspersonals der Beratungsstelle
Voraussetzungen
- Sie versichern, dass für eine fachgerechte Beratung ausreichend qualifiziertes Personal vorhanden ist.
- Sie stellen sicher, dass kurzfristig zur Durchführung der Beratung weitere Fachkräfte hinzugezogen werden können
- Sie arbeiten mit allen Stellen zusammen, die öffentliche und private Hilfen für Mutter und Kind gewähren
- Sie sind mit keiner Stelle, in der Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden, organisatorisch oder wirtschaftlich verbunden.
Rechtsgrundlage(n)
§8 Schwangerschaftskonfliktgesetzt (SchKG)
www.gesetze-im-internet.de/beratungsg/__8.html
§ 9 Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG)
www.gesetze-im-internet.de/beratungsg/__9.html
www.gesetze-im-internet.de/beratungsg/__8.html
§ 9 Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG)
www.gesetze-im-internet.de/beratungsg/__9.html
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
- Bei Bedarf nehmen Sie vorab telefonisch Kontakt mit der zuständigen Stelle auf. Sie erhalten alle Informationen über die notwendigen Antragsunterlagen und die gesetzlichen Bestimmungen sowie die entsprechenden Formulare für Ihre Antragstellung.
- Sie füllen das Antragsformular vollständig aus und senden es zusammen mit den notwendigen Unterlagen an die zuständige Stelle.
- Der Antrag muss rechtsverbindlich von der Person unterschrieben werden, die für die Beratungsstelle haftbar gemacht werden kann.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
- Nach positiver Prüfung erhalten Sie einen Anerkennungsbescheid.
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
circa 6 Wochen
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Die einzelnen Bundesländer haben spezifische Ausführungsbestimmungen, weshalb das Verfahren je nach Standort unterschiedlich sein kann.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Antrag Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle am 07.10.2024
Stichwörter
Gesundheitsamt