Schutzimpfungen Finanzierung
Schutzimpfungen Kostenübernahme
Die gesetzlichen Krankenkassen tragen die Kosten für die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Schutzimpfungen.
Beschreibung
Damit Sie oder Ihr Kind vor Infektionskrankheiten geschützt sind, bieten die gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen ihrer Leistungen Schutzimpfungen an. Bei der Übernahme der Impfkosten richten sich die Krankenkassen nach den Empfehlungen der ständigen Impfkommission (STIKO).
Die Schutzimpfungen können Sie über den Hausarzt beziehungsweise die Hausärztin oder Kinderarzt beziehungsweise Kinderärztin vornehmen lassen.
Für Reiseschutzimpfungen tragen Sie die Kosten gegebenenfalls selbst.
zuständige Stelle
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Ansprechpartner
Sozialbehörde - G41 - Grundsatzaufgaben ÖGD und Infektionsschutz (Sozialbehörde - G41 - Grundsatzaufgaben ÖGD und Infektionsschutz)
Aktuelles
Sozialbehörde - G41 - Grundsatzaufgaben ÖGD und Infektionsschutz
Beschreibung
Sozialbehörde - G41 - Grundsatzaufgaben ÖGD und Infektionsschutz
Adresse
Hausanschrift
S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort
Kontaktperson
Sozialbehörde G Öffentlicher Gesundheitsdienst
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 37-00
erforderliche Unterlagen
- Krankenversicherungskarte
- Impfausweis
Voraussetzungen
- Sie haben eine Krankenversicherung.
Rechtsgrundlage(n)
§ 20d Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)
www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__20d.html
www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__20d.html
Rechtsbehelf
Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
Verfahrensablauf
- Sie vereinbaren einen Termin.
- Sie lassen die Impfung durchführen.
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
Keine
Kosten
Es fallen gegebenenfalls Gebühren an. Bitte wenden Sie sich bei Fragen hierzu an Ihre Krankenkasse.
Hinweise (Besonderheiten)
Die gesetzlichen Krankenkassen tragen die Kosten für die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Schutzimpfungen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Sozialbehörde G Öffentlicher Gesundheitsdienst am 02.08.2022
Stichwörter
Tollwut