Schutzimpfungen Finanzierung
Schutzimpfungen Kostenübernahme
Die gesetzlichen Krankenkassen tragen die Kosten für die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Schutzimpfungen.
Beschreibung
Damit Sie oder Ihr Kind vor Infektionskrankheiten geschützt sind, bieten die gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen der Leistungen Schutzimpfungen an. Bei der Übernahme der Impfkosten richten sich die Krankenkassen nach den Empfehlungen der ständigen Impfkommission (STIKO).
Die Schutzimpfungen können Sie über den Hausarzt/in oder Kinderärzte/innen vornehmen lassen.
Für Reiseschutzimpfungen tragen Sie die Kosten gegebenenfalls selbst.
Weitere Impfangebote bestehen in den Impfsprechstunden der Gesundheitsämter und im Impfzentrum Hamburg.
Die Schutzimpfungen können Sie über den Hausarzt/in oder Kinderärzte/innen vornehmen lassen.
Für Reiseschutzimpfungen tragen Sie die Kosten gegebenenfalls selbst.
Weitere Impfangebote bestehen in den Impfsprechstunden der Gesundheitsämter und im Impfzentrum Hamburg.
zuständige Stelle
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Ansprechpartner
Sozialbehörde - G41 - Grundsatzaufgaben ÖGD und Infektionsschutz (Sozialbehörde - G41 - Grundsatzaufgaben ÖGD und Infektionsschutz)
Aktuelles
Sozialbehörde - G41 - Grundsatzaufgaben ÖGD und Infektionsschutz
Beschreibung
Sozialbehörde - G41 - Grundsatzaufgaben ÖGD und Infektionsschutz
Adresse
Hausanschrift
S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort
Kontaktperson
Sozialbehörde G Öffentlicher Gesundheitsdienst
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 37-00
erforderliche Unterlagen
- Krankenversicherungskarte
- Impfausweis
Voraussetzungen
- abgeschlossene Krankenversicherung
Rechtsgrundlage(n)
§ 20d Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__20d.html
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__20d.html
Kosten
Es fallen gegebenenfalls Gebühren an. Bitte wenden Sie sich bei Fragen hierzu an Ihre Krankenkasse.
Hinweise (Besonderheiten)
Die gesetzlichen Krankenkassen tragen die Kosten für die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Schutzimpfungen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Sozialbehörde G Öffentlicher Gesundheitsdienst am 02.08.2022
Stichwörter
Tollwut