Schutzimpfungen Finanzierung
Schutzimpfungen Kostenübernahme
Die gesetzlichen und privaten Krankenkassen tragen die Kosten für die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Schutzimpfungen.
Beschreibung
Impfungenschützen vor ansteckenden Krankheiten. Die Kosten für von der STIKO empfohlene Impfungen werden von gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen. Kosten für Reiseschutzimpfungen müssen ggf. selber bezahlt werden.
zuständige Stelle
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Ansprechpartner
Sozialbehörde - G41 - Grundsatzaufgaben ÖGD und Infektionsschutz (Sozialbehörde - G41 - Grundsatzaufgaben ÖGD und Infektionsschutz)
Aktuelles
Sozialbehörde - G41 - Grundsatzaufgaben ÖGD und Infektionsschutz
Beschreibung
Sozialbehörde - G41 - Grundsatzaufgaben ÖGD und Infektionsschutz
Adresse
Hausanschrift
S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort
Kontaktperson
Sozialbehörde G Öffentlicher Gesundheitsdienst
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 37-00
erforderliche Unterlagen
- Krankenversicherungskarte
- Impfausweis
Voraussetzungen
- Sie haben eine Krankenversicherung.
Rechtsgrundlage(n)
§ 20d Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)
www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__20d.html
www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__20d.html
Rechtsbehelf
Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
Verfahrensablauf
- Sie vereinbaren einen Termin.
- Sie lassen die Impfung durchführen.
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
Keine
Kosten
Es fallen gegebenenfalls Gebühren an. Bitte wenden Sie sich bei Fragen hierzu an Ihre Krankenkasse.
Hinweise (Besonderheiten)
Die gesetzlichen und privaten Krankenkassen tragen die Kosten für die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Schutzimpfungen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Sozialbehörde G Öffentlicher Gesundheitsdienst am 05.09.2024
Stichwörter
Tollwut