Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchung Durchführung bei Jugendlichen

    Gesundheitsuntersuchungen für Jugendliche: Informationen erhalten

    Sie können für Ihre jugendlichen Kinder Gesundheitsuntersuchungen in Anspruch nehmen. So wird der allgemeine Gesundheitszustand und die altersgemäße Entwicklung Ihres Kindes regelmäßig ärztlich untersucht. 

    Beschreibung

    Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für ärztliche Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten bei Kindern und Jugendlichen. Diese werden U-Untersuchungen und J-Untersuchungen genannt.

    Ihre Kinder können diese Untersuchungen bis zum 18. Geburtstag in Anspruch nehmen. Sie helfen dabei, Krankheiten frühzeitig zu erkennen, welche die körperliche, geistige oder soziale Entwicklung Ihrer Kinder gefährden könnten.

    Bis zum 6. Geburtstag gehören auch Untersuchungen zur Zahngesundheit dazu, wie die Bestimmung des Kariesrisikos sowie Beratung zur Ernährung und Mundhygiene.

    Zusätzlich bieten manche Krankenkassen freiwillig weitere Untersuchungen an, etwa für Grundschulkinder (U10 und U11) oder Jugendliche zwischen 16 und 17 Jahren (J2). Ob diese Kosten übernommen werden, hängt von der jeweiligen Krankenkasse ab.

    Die genauen Inhalte und Abläufe der Untersuchungen sind in den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses festgelegt.

    zuständige Stelle

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

    Ansprechpartner

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration)

    Aktuelles

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

    Beschreibung

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

    Adresse

    Hausanschrift

    Hamburger Straße 47

    22083 Hamburg

    U3/Busse X22/261 Hamburger Straße, siehe auch Link HVV Geofox

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • elektronische Gesundheitskarte
    • gelbes Untersuchungsheft

    Voraussetzungen

    Der Anspruch auf die Früherkennungsuntersuchungen besteht für versicherte Kinder und Jugendliche grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Es sind aber folgende Untersuchungszeiträume zu beachten:
    • U1 Unmittelbar nach der Geburt
    • U2 3.-10. Lebenstag
    • U3 4.-5. Lebenswoche
    • U4 3.-4. Lebensmonat
    • U5 6.-7. Lebensmonat
    • U6 10.-12. Lebensmonat
    • U7 21.-24. Lebensmonat
    • U7a 34.-36. Lebensmonat
    • U8 46.-48. Lebensmonat
    • U9 60.-64. Lebensmonat
    • J1 13. -14. Lebensjahr

    Rechtsgrundlage(n)

    Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst in Hamburg (Hamburgisches Gesundheitsdienstgesetz - HmbGDG)
    https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-GesDGHAV8IVZ
    § 26 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) Gesundheitsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche
    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__26.html

    Rechtsbehelf

    Gegen die Entscheidung einer Krankenkasse kann Widerspruch eingelegt werden. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, kann beim zuständigen Sozialgericht geklagt werden

    Verfahrensablauf

    • Sie wenden sich für eine Terminvereinbarung an die behandelnde Ärztin beziehungsweise den behandelnden Arzt.
    • Alternativ wenden Sie sich für weitere Informationen (auch zu den Zusatzuntersuchungen U10, U11 und J2) an Ihre Krankenkasse.

    Fristen

    Es gibt keine Fristen. Es bestehen jedoch bestimmte Untersuchungszeiträume pro Untersuchung.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach dem Einzelfall.

    Kosten

    Grundsätzlich keine.

    Bei den zusätzlichen Untersuchungen (U10, U11, J2) können die Kosten von einzelnen Krankenkassen als freiwillige Leistung übernommen werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Sozialbehörde G Einladungswesen U6-U7 am 23.08.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Gesundheit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en