Registrierung eines Strahlenpasses Überprüfung

    Beantragung eines Strahlenpasses und Erneuerung eines Strahlenpasses

    Sie können die Registrierung oder Erneuerung eines Strahlenpasses beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie in einer fremden Einrichtung im Zusammenhang mit dem Betrieb fremder Röntgeneinrichtungen oder Störstrahler tätig werden, benötigen Sie einen Strahlenpass.
    Sie können einen Strahlenpass bei der zuständigen Behörde registrieren oder erneuern lassen.
    Der Strahlenpass ist 6 Jahre gültig und Eigentum des Strahlenpassinhabers.
    Die Registrierung eines Strahlenpasses erfolgt bei der Behörde, bei der das Unternehmen seinen Betriebssitz hat.

    zuständige Stelle

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

    Ansprechpartner

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Arbeitnehmerschutz (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Arbeitnehmerschutz)

    Aktuelles

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Arbeitnehmerschutz

    Beschreibung

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Arbeitnehmerschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Billstraße 80

    20539 Hamburg

    S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort

    Öffnungszeiten

    Mo-Mi 10-13, Do 10-13, 14-16, Fr 10-13 Uhr, nur telefonische Beratung

    Internet

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Strahlenpass (mit allen erforderlichen Angaben und Unterschriften)
    • Anschreiben
    • SSR-Zertifikat (Kopie) (Zertifikat mit Strahlenschutzregisternummer, ausgestellt durch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS))

    Voraussetzungen

    Der Strahlenpass muss dem Muster eines Strahlenpasses nach Allgemeinen Verwaltungsvorschriften entsprechen und alle erforderlichen Angaben enthalten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Keine

    Verfahrensablauf

    • Füllen Sie den Strahlenpass vollständig aus.
    • Der Strahlenpassinhaber und die strahlenschutzverantwortliche Person beziehungsweise die für das Führen von Strahlenpässen verantwortliche Person unterschreiben den Strahlenpass eigenhändig.
    • Reichen Sie den Strahlenpass mit einem formlosen Anschreiben sowie den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihre Unterlagen und Ihr Anliegen. Gegebenenfalls fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen von Ihnen an.
    • Die zuständige Stelle registriert und siegelt den Strahlenpass.
    • Sie erhalten den Strahlenpass.
    • Den Gebührenbescheid erhalten Sie mit gesonderter Post.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung dauert in der Regel 1 bis 2 Wochen.

    Kosten

    Die Registrierung eines Strahlenpasses ist gebührenpflichtig. Die Gebühren werden nach Zeitaufwand gemäß § 2 der Hamburger Gebührenordnung berechnet.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn die Strahlendosis in einer fremden Einrichtung, fremden Betriebsstätte, bei einer Tätigkeit im Zusammenhang mit einer fremden Röntgeneinrichtung oder einem fremden Störstrahler im Kalenderjahr über ein Millisievert überschritten wird, ist eine Tätigkeit in diesen Arbeitsbereichen nur mit Strahlenpass erlaubt.
    Der Strahlenschutzverantwortliche beziehungsweise die zur Führung eines Strahlenpasses verantwortliche Person sorgen dafür, dass nur Personen in diesen Bereichen tätig werden, die einen vollständig geführten und registrierten Strahlenpass besitzen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BJV V Arbeitnehmerschutz am 15.09.2022

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Arbeitsschutz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en