• Altona-Altstadt (Landkreis Altona-Altstadt, Hamburg)
Ausnahmegenehmigung für ein Schlachten ohne Betäubung Erteilung

Ausnahmegenehmigung für das Schlachten von Tieren ohne Betäubung.

Wenn Sie Tiere ohne Betäubung schlachten möchten, benötigen Sie eine tierschutzrechtliche Erlaubnis.

Beschreibung

Wenn Sie Tiere ohne eine Betäubung schlachten beziehungsweisen schächten möchten, müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung bei der zuständigen Stelle beantragen.

zuständige Stelle

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Ansprechpartner

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Veterinärwesen (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Veterinärwesen)

Aktuelles

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Veterinärwesen

Beschreibung

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Veterinärwesen

Adresse

Hausanschrift

Billstraße 80a

20539 Hamburg

S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en

erforderliche Unterlagen

Der schriftliche Antrag zum Schächten muss folgende Angaben enthalten:
  • Name und Anschrift des Antragstellers
  • Name und Anschrift sowie Angaben zur Sachkunde der Personen, die die Schächtung vornimmt
  • Angaben zum Personenkreis, für den geschächtet werden soll (zum Beispiel Glaubensgemeinschaften, Einzelpersonen)
  • Beschreibung der religiösen Vorschriften zum Schächten
  • Art und Anzahl der Tiere, die geschächtet werden sollen
  • Schächtungszeitraum
  • Ort der Schächtung
  • Geräte, die zur Schächtung verwendet werden
  • Verbleib des Fleisches
  • Erklärung, dass das Fleisch nur an Personen abgegeben wird, die sich an zwingende religiöse Vorschriften zum Schächten halten müssen
  • Beschreibung des religiös vorgeschriebenen Schächtungsablaufs
  • Angaben darüber, wie tierschutzrechtliche Bestimmungen beim Schächtungsablauf eingehalten werden

Voraussetzungen

Sie dürfen Tiere nur ohne Betäubung schächten, wenn 
  • dies zwingend zur Einhaltung religiöser Riten oder Speisevorschriften notwendig ist,
  • die durchführende Person die erforderliche Sachkunde besitzt und
  • die Schlachtstätte den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Widerspruch innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Bescheides

Verfahrensablauf

  • Stellen Sie einen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Stelle und reichen Sie ihn einschließlich aller erforderlichen Unterlagen ein.
  • Die zuständigen Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen und fordert gegebenenfalls weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid der zuständigen Stelle.
  • Sie erhalten den Gebührenbescheid.
  • Sie begleichen die Gebühren.

Fristen

Stellen Sie den Antrag, bevor Sie mit dem Schächten beginnen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist vom Prüfaufwand abhängig und beträgt mindestens 4 Wochen.

Kosten

Die Gebühren werden nach dem tatsächlichen Aufwand berechnet. 

Hinweise (Besonderheiten)

Das betäubungslose Schlachten muss zur Einhaltung religiöser Riten oder Speisevorschriften zwingend notwendig sein.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Hamburg

Herausgeber

Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch BJV V Tierschutz am 15.09.2022

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Stichwörter

Schächten von Tieren, Ausnahmegenehmigung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en