Stiftungsverzeichnis Bescheinigung
Beantragung einer Vertretungsbescheinigung für eine Stiftung
Wenn Sie eine Vertretungsbescheinigung für den Vorstand ihrer Stiftung benötigen, können Sie diese bei der zuständigen Stiftungsaufsichtsbehörde beantragen.
Beschreibung
Als zuständiges Stiftungsorgan können Sie sich eine gebührenpflichtige Bescheinigung über die Vertretungsbefugnis ausstellen lassen.
zuständige Stelle
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Ansprechpartner
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Stiftungsangelegenheiten und Serviceeinheit (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Stiftungsangelegenheiten und Serviceeinheit)
Aktuelles
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Stiftungsangelegenheiten und Serviceeinheit
Beschreibung
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Stiftungsangelegenheiten und Serviceeinheit
Adresse
Hausanschrift
U1/Busse 4/5/19/112 Stephansplatz, U2/Busse X3/4/5/19 Gänsemarkt
Öffnungszeiten
Mo-Do 9-15, Fr 9-14 Uhr, Vor-Ort-Besuche sind nur nach Absprache via E-Mail möglich
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung
- Nachweis über die Besetzung des vertretungsberechtigten Stiftungsorgans, falls die Unterlagen der zuständigen Behörde noch nicht vorliegen.
Voraussetzungen
Wenn Sie nach Maßgabe der Stiftungssatzung und der von der Stiftung mitgeteilten Angaben zur Vertretung der Stiftung berechtigt oder ein dazu Bevollmächtigter sind, können Sie eine Bescheinigung über Ihre Vertretungsbefugnis beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch innerhalb von 1 Monat ab Erhalt des Bescheides
Verfahrensablauf
- Sie stellen einen Antrag auf Ausstellung einer Vertretungsbescheinigung für die Stiftung.
- Reichen Sie zusammen mit dem formlosen Antrag die satzungsgemäß erforderlichen Nachweise zur Besetzung des vertretungsberechtigten Stiftungsorgans ein, falls diese der Behörde nicht bereits vorliegen.
- Die für die Stiftungsaufsicht zuständige Behörde stellt Ihnen die Bescheinigung aus, wenn ihr alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.
- Sie erhalten die Bescheinigung zusammen mit einem Gebührenbescheid.
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist vom Aufwand abhängig.
Kosten
Für die Ausstellung der Bescheinigung fallen Verwaltungsgebühren an, die sich nach dem Aufwand richten und sich aus der Gebührenordnung für Amtshandlungen auf den Gebieten des Vereins- und Stiftungsrechts ergeben.
Hinweise (Besonderheiten)
Keine
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Stiftungsaufsicht am 08.09.2022
Stichwörter
Vertretungsbescheinigung