Stiftungsverzeichnis Bescheinigung

    Beantragung einer Vertretungsbescheinigung für eine Stiftung

    Wenn Sie eine Vertretungsbescheinigung für den Vorstand ihrer Stiftung benötigen, können Sie diese bei der zuständigen Stiftungsaufsichtsbehörde beantragen.

    Beschreibung

    Als zuständiges Stiftungsorgan können Sie sich eine gebührenpflichtige Bescheinigung über die Vertretungsbefugnis ausstellen lassen.

    zuständige Stelle

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

    Ansprechpartner

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Stiftungsangelegenheiten und Serviceeinheit (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Stiftungsangelegenheiten und Serviceeinheit)

    Aktuelles

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Stiftungsangelegenheiten und Serviceeinheit

    Beschreibung

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Stiftungsangelegenheiten und Serviceeinheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Drehbahn 36

    20354 Hamburg

    U1/Busse 4/5/19/112 Stephansplatz, U2/Busse X3/4/5/19 Gänsemarkt

    Öffnungszeiten

    Mo-Do 9-15, Fr 9-14 Uhr, Vor-Ort-Besuche sind nur nach Absprache via E-Mail möglich

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung
    • Nachweis über die Besetzung des vertretungsberechtigten Stiftungsorgans, falls die Unterlagen der zuständigen Behörde noch nicht vorliegen.

    Voraussetzungen

    Wenn Sie nach Maßgabe der Stiftungssatzung und der von der Stiftung mitgeteilten Angaben zur Vertretung der Stiftung berechtigt oder ein dazu Bevollmächtigter sind, können Sie eine Bescheinigung über Ihre Vertretungsbefugnis beantragen.
     

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch innerhalb von 1 Monat ab Erhalt des Bescheides

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen einen Antrag auf Ausstellung einer Vertretungsbescheinigung für die Stiftung.
    • Reichen Sie zusammen mit dem formlosen Antrag die satzungsgemäß erforderlichen Nachweise zur Besetzung des vertretungsberechtigten Stiftungsorgans ein, falls diese der Behörde nicht bereits vorliegen. 
    • Die für die Stiftungsaufsicht zuständige Behörde stellt Ihnen die Bescheinigung aus, wenn ihr alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. 
    • Sie erhalten die Bescheinigung zusammen mit einem Gebührenbescheid.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist vom Aufwand abhängig.

    Kosten

    Für die Ausstellung der Bescheinigung fallen Verwaltungsgebühren an, die sich nach dem Aufwand richten und sich aus der Gebührenordnung für Amtshandlungen auf den Gebieten des Vereins- und Stiftungsrechts ergeben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Stiftungsaufsicht am 08.09.2022

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Vertretungsbescheinigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en