Tierkörper und tierische Nebenprodukte Verarbeitung

    Verarbeitung von Tierkörpern und tierischen Nebenprodukten

    Unternehmen, die Tierische Nebenprodukte verarbeiten wollen, müssen für diese Tätigkeit von der zuständigen Behörde zugelassen werden.

    Beschreibung

    Nach Artikel 24 Absatz 1 Buchstaben a), d), e), f) oder g) der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 ist die Verarbeitung von Tierischen Nebenprodukten zulassungspflichtig. Die Zulassung ist vor Beginn der Tätigkeit bei der zuständigen Behörde zu beantragen.

    zuständige Stelle

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

    Ansprechpartner

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Tierseuchenkasse, Beihilfen (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Tierseuchenkasse, Beihilfen)

    Aktuelles

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Tierseuchenkasse, Beihilfen

    Beschreibung

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Tierseuchenkasse, Beihilfen

    Adresse

    Hausanschrift

    Billstraße 80a

    20539 Hamburg

    S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • Auszug Gewerberegister
    • Pläne der Anlagen / Betriebe, die zugelassen werden
    • Für bestimmte Anlagen oder Betriebe werden weitere Unterlagen benötigt, die im Antragsverfahren mitgeteilt werden

    Voraussetzungen

    • Gewerbeanmeldung auf dem Gebiet der FHH
    • Weitere Voraussetzungen variieren je nach Art der Tätigkeit und müssen im Einzelfall geprüft werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Antragstellung bei der zuständigen Stelle
    • Prüfung der Unterlagen
    • Vor-Ort-Kontrolle der Anlagen/Betriebe
    • Zulassung des Betriebs oder der Anlage inkl. Vergabe einer Zulassungsnummer

    Fristen

    Über die Tätigkeit ist die zuständige Behörde vor der Aufnahme zu informieren.

    Bearbeitungsdauer

    Der Prüfaufwand ist je nach Art der Tätigkeit unterschiedlich.

    Kosten

    Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem Aufwand der Bearbeitung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BJV V Veterinärwesen am 09.09.2022

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Gülle

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en