Tierkörper und tierische Nebenprodukte Abholung
Abholung Tierischer Nebenprodukte
Unternehmer, die Tierische Nebenprodukte Handhaben müssen die zuständige Behörde vor Aufnahme der Tätigkeit informieren und werden dort entsprechend registriert, soweit es nicht Teil einer Tätigkeit eines zugelassenen Betriebes ist
Beschreibung
Registrierung der Tätigkeit der Abholung Tierischer Nebenprodukte entsprechend der Vorgaben des Artikel 23 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009
zuständige Stelle
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Ansprechpartner
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Tierseuchenkasse, Beihilfen (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Tierseuchenkasse, Beihilfen)
Aktuelles
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Tierseuchenkasse, Beihilfen
Beschreibung
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Tierseuchenkasse, Beihilfen
Adresse
Hausanschrift
S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort
erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Auszug Gewerberegister
Voraussetzungen
- Gewerbeanmeldung auf dem Gebiet der FHH
- Weitere Voraussetzungen variieren je nach Art der Tätigkeit und müssen im Einzelfall geprüft werden.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
- Antragstellung bei der zuständigen Stelle
- Prüfung der Unterlagen
- Registrierung des Unternehmens inkl. Vergabe einer Registriernummer
Fristen
Über die Tätigkeit ist das Amt für Verbraucherschutz vor der Aufnahme zu informieren.
Bearbeitungsdauer
Der Prüfaufwand ist je nach Art der Tätigkeit unterschiedlich.
Kosten
Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem Aufwand der Bearbeitung.
Hinweise (Besonderheiten)
Keine.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BJV V Veterinärwesen am 09.09.2022
Stichwörter
Gammelfleisch