Tierkörper und tierische Nebenprodukte Behandlung

    Behandlung von Tierkörpern und tierischen Nebenprodukten

    Wenn Sie als Unternehmen, tierische Nebenprodukte nach ihrer Sammlung behandeln wollen (sortieren, zerlegen, kühlen, einfrieren, salzen, entfernen von Häuten, Fellen oder von spezifischem Risikomaterial), müssen für diese Tätigkeit von der zuständigen Behörde zugelassen werden.

    Beschreibung

    Wenn Sie gewerbsmäßig tierische Nebenprodukte sortieren, zerlegen, kühlen, einfrieren oder salzen möchten oder deren Häute, Felle oder spezifisches Risikomaterial entfernen möchten, benötigen Sie eine Zulassung von der zuständigen Behörde.

    zuständige Stelle

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

    Ansprechpartner

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Tierseuchenkasse, Beihilfen (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Tierseuchenkasse, Beihilfen)

    Aktuelles

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Tierseuchenkasse, Beihilfen

    Beschreibung

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Tierseuchenkasse, Beihilfen

    Adresse

    Hausanschrift

    Billstraße 80a

    20539 Hamburg

    S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • Auszug Gewerberegister
    • Pläne der Anlagen / Betriebe, die zugelassen werden
    • Für bestimmte Anlagen oder Betriebe werden weitere Unterlagen benötigt, die im Antragsverfahren mitgeteilt werden.

    Voraussetzungen

    Ihr Unternehmen ist im Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg zum Gewerbe angemeldet.
    Weitere Voraussetzungen können sich je nach Art der Tätigkeit ergeben und müssen im Einzelfall geprüft werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Reichen Sie einen Antrag auf Zulassung zur Behandlung von Tierkörpern und tierischen Nebenprodukten mit allen erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Gegebenenfalls fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
    • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
    • Sie erhalten einen Bescheid und eine Gebührenrechnung.
    • Sie begleichen die die Gebührenrechnung.
    • Sie dürfen mit der Behandlung der Tierkörper oder der tierischen Nebenprodukte entsprechend des Bescheides beginnen.

    Fristen

    Sie benötigen die Zulassung, bevor Sie mit den Tätigkeiten beginnen dürfen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist nach Prüfaufwand und nach Art der Tätigkeit unterschiedlich.

    Kosten

    Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem Aufwand der Bearbeitung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BJV V Veterinärwesen am 09.09.2022

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Gülle

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en