zweite juristische Prüfung außerhalb des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses Zulassung

    Zulassung zur zweiten juristischen Prüfung außerhalb des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses beantragen

    Beschreibung

    Wenn Sie sich nicht mehr in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis befinden und die Zweite Staatsprüfung für Juristen bislang entweder nicht bestanden haben oder einen Verbesserungsversuch durchführen möchten, haben Sie die Möglichkeit, erneut die Zulassung zur Zweiten Staatsprüfung für Juristen zu beantragen.

    zuständige Stelle

    Oberlandesgericht Hamburg

    Ansprechpartner

    Oberlandesgericht Hamburg (Oberlandesgericht Hamburg)

    Aktuelles

    Oberlandesgericht Hamburg

    Beschreibung

    Oberlandesgericht Hamburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Dammtorwall 13

    20354 Hamburg

    U2 Gänsemarkt, S2/S5/R-Bahnen und Busse 4/5/19/114 Dammtor, U1/Busse 4/5/19/112 Stephansplatz

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Bitte erfragen Sie dies bei der zuständigen Stelle.

    Voraussetzungen

    Bestandenes Erstes juristisches Staatsexamen und Beendigung der Referendariatsausbildung.

    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 5 DRiG, 5d (6) DRiG

    Kosten

    Die zuständige Stelle gibt Ihnen Auskunft über die anfallenden Kosten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch GPA

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    GPA, Hans. Oberlandesgericht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en