zweite juristische Prüfung außerhalb des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses Zulassung
Zulassung zur zweiten juristischen Prüfung außerhalb des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses beantragen
Beschreibung
Wenn Sie sich nicht mehr in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis befinden und die Zweite Staatsprüfung für Juristen bislang entweder nicht bestanden haben oder einen Verbesserungsversuch durchführen möchten, haben Sie die Möglichkeit, erneut die Zulassung zur Zweiten Staatsprüfung für Juristen zu beantragen.
zuständige Stelle
Oberlandesgericht Hamburg
Ansprechpartner
Oberlandesgericht Hamburg (Oberlandesgericht Hamburg)
Aktuelles
Oberlandesgericht Hamburg
Beschreibung
Oberlandesgericht Hamburg
Adresse
Hausanschrift
U2 Gänsemarkt, S2/S5/R-Bahnen und Busse 4/5/19/114 Dammtor, U1/Busse 4/5/19/112 Stephansplatz
Kontaktperson
GPA
Hausanschrift
E-Mail: gpa@olg.justiz.hamburg.de
erforderliche Unterlagen
Bitte erfragen Sie dies bei der zuständigen Stelle.
Voraussetzungen
Bestandenes Erstes juristisches Staatsexamen und Beendigung der Referendariatsausbildung.
Rechtsgrundlage(n)
§§ 5 DRiG, 5d (6) DRiG
Kosten
Die zuständige Stelle gibt Ihnen Auskunft über die anfallenden Kosten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch GPA
Stichwörter
GPA, Hans. Oberlandesgericht