Freistellung für Jugendleiter Bewilligung

    Jugendleiter/in Freistellung beantragen

    Für die Tätigkeit als Leiter/-in oder Helfer/-in bei Freizeit-, Erholungs- und Schulungsveranstaltungen können Sie bis zu 12 Arbeitstage im Jahr Sonderurlaub beantragen.

    Beschreibung

    Der Sonderurlaub soll es Ihnen als Jugendleiterin oder Jugendleiter ermöglichen, (insbesondere) in Ergänzung Ihrer ganzjährigen Gruppenarbeit, Ferienfreizeiten zu leiten beziehungsweise zu betreuen, ohne dass Sie hierfür Ihren Erholungsurlaub verwenden müssen.

    Die Gewährung von Sonderurlaub ermöglicht indirekt die Durchführung von Ferien- und Erholungsfreizeiten für viele Kinder und Jugendliche. Sie ermöglicht den Besuch von Ausbildungslehrgängen, Arbeitstagungen oder Schulungsveranstaltungen über Fragen der Jugendwohlfahrt sowie zur Teilnahme an internationalen Jugendbegegnungen. Die Gewährung von Sonderurlaub soll Ihnen als aktiver Jugendleiterin oder aktivem Jugendleiter zur Fortbildung und damit Ihrer Qualifizierung für Ihre ehrenamtliche Tätigkeit dienen.

    Die Gewährung von Sonderurlaub durch die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ist somit ein (durch das Gesetz beabsichtigter) Beitrag zur Jugendhilfe.

    Der Sonderurlaub beträgt bis zu 12 Arbeitstage im Jahr. Sie können den Sonderurlaub auf höchstens 3 Veranstaltungen im Jahr verteilen.

    zuständige Stelle

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

    Ansprechpartner

    Sozialbehörde - FS 45 - Internationale Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit (Sozialbehörde - FS 45 - Internationale Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit)

    Aktuelles

    Sozialbehörde - FS 45 - Internationale Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit

    Beschreibung

    Sozialbehörde - FS 45 - Internationale Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit

    Adresse

    Hausanschrift

    Adolph-Schönfelder-Straße 5

    22083 Hamburg

    U3/Busse X22/261 Hamburger Straße

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Antrag auf Stellungnahme zum Sonderurlaub für Jugendleiterinnen und Jugendleiter

    Voraussetzungen

    • Die Maßnahme, für welche Sie Sonderurlaub beantragen, entspricht den Maßnahmen des Gesetzes / der Verordnung.
    • Der Veranstalter oder die Veranstalterin der Maßnahme ist ein anerkannter Träger oder eine anerkannte Trägerin der Jugendhilfe in Hamburg (öffentliche oder freie Jugendhilfe) beziehungsweise Teil des Trägers oder der Trägerin.
    • Sie haben eine gültige Jugendgruppenleiter/innen-Card (Juleica) (oder Ihr entsprechender Antrag liegt der zuständigen Stelle bereits vor)
    • Sie haben die Anzahl der zulässigen Tage oder Maßnahmen pro Jahr noch nicht ausgeschöpft.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gesetz über Sonderurlaub für Jugendgruppenleiter (JLSUrlG HA)
    https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-JLSUrlGHArahmen
    (Hamburgische) Richtlinien über die Bewilligung von Sonderurlaub für Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter (HmbSUrlR) vom 10. November 1998
    https://www.hamburg.de/resource/blob/134650/daa42665f83e9457752a5cc6237c864c/sonderurlaub-beamte-2013-2016-data.pdf
    Verordnung über Sonderurlaub für Bundesbeamte und Richter im Bundesdienst
    https://www.gesetze-im-internet.de/surlv_2016/BJNR128400016.html

    Rechtsbehelf

    Keine

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen über Ihren anerkannten Träger oder Ihre anerkannte Trägerin einen Antrag auf Stellungnahme zum Sonderurlaub für Jugendleiterinnen und Jugendleiter. 
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
    • Sie erhalten eine schriftliche Rückmeldung.

    Fristen

    Spätestens 4 Wochen vor Maßnahmenbeginn muss der Antrag auf Sonderurlaub mit der Stellungnahme beim Arbeitgeber eingehen. Daher wird empfohlen, den Antrag auf Stellungnahme spätestens sechs Wochen vor Maßnahmenbeginn zu stellen.

    Bearbeitungsdauer

    Bis zu 2 Wochen

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Jugendverbandsarbeit (Sozialbehörde) am 20.08.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Freistellung für Jugendleiter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en