Freistellung für Jugendleiter Bewilligung

    Beantragung der Freistellung für Jugendleiter

    Für die Tätigkeit als Leiter/-in oder Helfer/-in bei Freizeit-, Erholungs- und Schulungsveranstaltungen können bis zu zwölf Arbeitstage im Jahr Sonderurlaub beantragt werden. Die zuständige Behörde nimmt Stellung zum Antrag.

    Beschreibung

    Der Sonderurlaub soll es Ihnen als Jugendleiterinnen und Jugendleitern ermöglichen, (insbesondere) in Ergänzung Ihrer ganzjährigen Gruppenarbeit, Ferienfreizeiten zu leiten bzw. zu betreuen, ohne dass Sie hierfür Ihren Erholungsurlaub verwenden müssen.

    Die Gewährung von Sonderurlaub ermöglicht indirekt die Durchführung von Ferien- und Erholungsfreizeiten für viele Kinder und Jugendliche. Sie ermöglicht den Besuch von Ausbildungslehrgängen, Arbeitstagungen oder Schulungsveranstaltungen über Fragen der Jugendwohlfahrt sowie zur Teilnahme an internationalen Jugendbegegnungen. Die Gewährung von Sonderurlaub soll der Fortbildung der aktiven Jugendleiterinnen und Jugendleiter und damit Ihrer Qualifizierung für ihre ehrenamtliche Tätigkeit dienen.

    Die Gewährung von Sonderurlaub durch die Arbeitgeber ist somit ein (durch das Gesetz beabsichtigter) Beitrag zur Jugendhilfe Hamburgs. 

    Der Sonderurlaub beträgt bis zu 12 Arbeitstage im Jahr. Er kann auf höchstens drei Veranstaltungen im Jahr verteilt werden.

    zuständige Stelle

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

    Ansprechpartner

    Sozialbehörde - FS 45 - Internationale Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit (Sozialbehörde - FS 45 - Internationale Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit)

    Aktuelles

    Sozialbehörde - FS 45 - Internationale Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit

    Beschreibung

    Sozialbehörde - FS 45 - Internationale Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit

    Adresse

    Hausanschrift

    Adolph-Schönfelder-Straße 5

    22083 Hamburg

    U3/Busse X22/261 Hamburger Straße

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Antrag auf Stellungnahme zum Sonderurlaub für Jugendleiterinnen und Jugendleiter

    Voraussetzungen

    • Die Maßnahme, für welche Sonderurlaub beantragt wird, entspricht den Maßnahmen des Gesetzes / der Verordnung.
    • Der Veranstalter der Maßnahme ist ein anerkannter Träger der Jugendhilfe in Hamburg (öff. / freie JH) bzw. Teil des Trägers.
    • gültige Juleica (oder der Antrag liegt dem Amt vor)
    • Die Anzahl der zulässigen Tage oder Maßnahmen pro Jahr sind noch nicht ausgeschöpft.

    Rechtsgrundlage(n)

    • (Hamburgisches) „Gesetz über Sonderurlaub für Jugendgruppenleiter“ vom 28.6.55
    • (Hamburgische) Richtlinien über die Bewilligung von Sonderurlaub für Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter (HmbSUrlR) vom 10. November 1998
    • Verordnung über Sonderurlaub für Bundesbeamte und Richter im Bundesdienst
      https://www.gesetze-im-internet.de/surlv_2016/BJNR128400016.html
    • Entsprechende Sonderurlaubsgesetze anderer Bundesländer

    Rechtsbehelf

    Keine

    Verfahrensablauf

    Antragstellende müssen über ihren Anerkannten Träger einen Antrag auf " Stellungnahme zum Sonderurlaub für Jugendleiter/-innen" stellen

    Fristen

    Spätestens 4 Wochen vor Maßnahmenbeginn muss der Antrag auf Sonderurlaub mit der Stellungnahme beim Arbeitgeber eingehen. Daher wird empfohlen, den Antrag auf Stellungnahme spätestens sechs Wochen vor Maßnahmenbeginn zu stellen.

    Bearbeitungsdauer

    Nach Antragseingang und Prüfung umgehend, höchstens 2 Wochen

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sonderurlaub kann nur gestellt werden, wenn eine gültige Juleica vorhanden ist und die Maßnahme von einem anerkannten Träger der freien Jugendhilfe durchgeführt wird

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Jugendverbandsarbeit (Sozialbehörde) am 20.08.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Freistellung für Jugendleiter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en