Bereiterklärung der Adoptionsbewerber zur Annahme eines ihnen zur internationalen Adoption vorgeschlagenen Kindes Beurkundung
Bereiterklärung zur Annahme eines zur internationalen Adoption vorgeschlagenen Kindes erteilen
Bei der Adoption eines ausländischen Kindes müssen Sie beurkunden lassen, dass Sie bereit sind, das Kind bei seiner Einreise nach Deutschland zu adoptieren.
Beschreibung
Ist die Adoption eines ausländischen Kindes möglich, werden Sie als Adoptionsbewerbende von der zuständigen Stelle aufgefordert, zu erklären, dass Sie bereit sind, dieses Kind zu adoptieren, wenn es nach Deutschland einreist. Ihre Erklärung muss in einer rechtlich vorgeschriebenen Form dokumentiert und offiziell bestätigt (beurkundet) werden. Diese Beurkundung kann in einem Notariat oder in einem Jugendamt erfolgen.
zuständige Stelle
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Ansprechpartner
Sozialbehörde - FS 43 - Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle (Sozialbehörde - FS 43 - Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle)
Aktuelles
Sozialbehörde - FS 43 - Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle
Beschreibung
Sozialbehörde - FS 43 - Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle
Adresse
Hausanschrift
U3/Busse X22/261 Hamburger Straße, siehe auch Link HVV Geofox
Kontaktperson
GZA, Funktionspostfach
erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass oder vergleichbaren Dokumente)
Voraussetzungen
- Die zuständige Stelle hat Sie im Rahmen des Adoptionsverfahrens aufgefordert, eine "Erklärung nach § 7 Abs. 1 Adoptionsübereinkommens-Ausführungsgesetz (AdÜbAG)" abzugeben.
- Sie sind bereit, das Ihnen vorgeschlagene Kind zu adoptieren.
Rechtsgrundlage(n)
§ 7 Adoptionsübereinkommens-Ausführungsgesetz (AdÜbAG)
https://www.gesetze-im-internet.de/ad_bag/__7.html
https://www.gesetze-im-internet.de/ad_bag/__7.html
Rechtsbehelf
Keine
Verfahrensablauf
- Die zuständige Stelle fordert Sie dazu auf, eine "Erklärung nach § 7 Abs. 1 Adoptionsübereinkommens-Ausführungsgesetz (AdÜbAG)" abzugeben.
- Sie wenden sich an die Stelle, bei der Sie die Beurkundung vornehmen lassen möchten und vereinbaren einen Termin.
- Die Person, welche Ihre Erklärung aufnimmt, unterrichtet Sie über die rechtlichen Folgen der Beurkundung.
- Ihre Erklärung wird beurkundet.
Fristen
Wenn die Auslandsvermittlungsstelle Sie zur Beurkundung Ihrer Erklärung auffordert, setzt diese Ihnen eine Frist, bis zu der die Beurkundung erfolgen muss.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Einzelfall und der die Beurkundung durchführenden Stelle.
Kosten
Für die notarielle Beurkundung entstehen Kosten entsprechend der jeweils gültigen Gebührenordnung. Die genaue Höhe der Kosten kann das Notariat vor einer Beurkundung mitteilen. Die öffentliche Beurkundung der Erklärung vor der Urkundsperson eines Jugendamtes ist kostenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie sich bereit erklären, das Ihnen vorgeschlagene Kind zu adoptieren, sind Sie verpflichtet, verschiedene öffentliche Leistungen zu erstatten, die für das Kind gewährt werden. Diese Verpflichtung besteht für maximal sechs Jahre ab Einreise des Kinds und endet mit einer Adoption des Kindes. Für Leistungen, die für das Kind erbracht werden, wenn das Kind bereits in Ihrem Haushalt lebt aber noch nicht adoptiert ist, besteht keine Erstattungspflicht. In diesen Fällen müssen Sie nur einen Kostenbeitrag in dem Umfang zahlen, wie auch Eltern dies müssten. Das gleiche gilt für Leistungen, die auch gewährt werden müssten, wenn das Kind bereits in Ihrem Haushalt leben würde.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch GZA, Funktionspostfach am 20.08.2024
Stichwörter
Übernahme von Kosten