Beratung bei bestehender oder drohender Schuldenproblematik Durchführung

    Schuldner und Insolvenzberatung

    Wenn Sie in einer Ver- oder Überschuldungssituation sind und ein geringes Einkommen haben, können Sie sich beraten lassen.

    Beschreibung

    Die beauftragten Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen bieten Ihnen eine umfassende Beratung zu allen Fragen der Verschuldung, wie zum Beispiel bei der Lohn- oder Kontopfändung. Darüber hinaus helfen sie Ihnen als anerkannte Stellen nach Paragraph 305 der Insolvenzordnung (InsO) bei der Durchführung des Verbraucherinsolvenzverfahrens. Es ist wichtig, dass Sie diese Anerkennung haben, weil nur solche Beratungsstellen die erforderliche Bescheinigung über die Durchführung des außergerichtlichen Verbraucherinsolvenzverfahrens ausstellen können.

    zuständige Stelle

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

    Ansprechpartner

    Sozialbehörde - AI 31 - Grundsatzfragen der Arbeitsmarktpolitik und Steuerung Jobcenter team.arbeit.hamburg (Sozialbehörde - AI 31 - Grundsatzfragen der Arbeitsmarktpolitik und Steuerung Jobcenter team.arbeit.hamburg)

    Aktuelles

    Sozialbehörde - AI 31 - Grundsatzfragen der Arbeitsmarktpolitik und Steuerung Jobcenter team.arbeit.hamburg

    Beschreibung

    Sozialbehörde - AI 31 - Grundsatzfragen der Arbeitsmarktpolitik und Steuerung Jobcenter team.arbeit.hamburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Hamburger Straße 47

    22083 Hamburg

    U3/Busse X22/261 Hamburger Straße, siehe auch Link HVV Geofox

    Öffnungszeiten

    nach Vereinbarung

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Für SGB II Leistungsempfänger ist ein Beratungsgutschein durch das Jobcenter auszustellen.

    Voraussetzungen

    Die Beratungskosten werden übernommen für Personen, die
    • laufende existenzsichernde Leistungen nach SGB XII, § 2 AsylbLG, dem Bundesversorgungsgesetz oder den Anwendungsgesetzen beziehen,
    • nach dem Sozialgesetzbuch II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) leistungsberechtigt sind,
    • ausschließlich Eingliederungshilfe nach §§ 53ff. SGB XII, Hilfe zur Pflege nach §§ 61ff. SGB XII oder Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach §§ 67ff. SGB XII erhalten,
    • bei denen jedoch aufgrund ihrer Schuldensituation die Inanspruchnahme von Leistungen zum Lebensunterhalt droht.

    Wer über ausreichend eigene Mittel verfügt, muss sich angemessen an den Beratungskosten beteiligen oder bezahlt die Schuldnerberatung vollständig selbst.

    Die Übernahme der Kosten hängt von der Höhe des Netto-Haushalts-Einkommens ab. Die Einkommensgrenzen sind dabei gestaffelt, so dass ab einer bestimmten Einkommenshöhe ein Eigenanteil von 180 Euro an die Beratungsstelle zu zahlen ist. Die restlichen Kosten übernimmt dann das zuständige Grundsicherungs- und Sozialamt beziehungsweise Jobcenter team.arbeit.hamburg.

    Die offene Kurz- und Notfallberatung kann von allen Ratsuchenden (unabhängig von der Zielgruppe) kostenlos in Anspruch genommen werden

    Rechtsgrundlage(n)

    § 14 des Ersten Sozialgesetzbuches (SGB I)
    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__14.html
    § 16a des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II)
    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__16a.html
    § 11 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 5, 68 des Zwölften Sozialgesetzbuches (SGB XII)
    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__11.html
    sowie die Daseinsvorsorge, die sich aus dem Grundgesetz (GG) ergibt:
    Artikel 20 Absatz 1
    https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_20.html
    Artikel 28
    https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_28.html
     

    Rechtsbehelf

    Keine

    Verfahrensablauf

    Bitte nehmen Sie Kontakt mit der Schuldnerberatungsstelle auf. Dort wird das weitere Verfahren inklusive der Antragstellung mit Ihnen geklärt. Wenn Sie Leistungen des SGB II beziehen, können Sie sich auch direkt an die Integrationsfachkraft wenden. Dort wird Ihnen ein Gutschein für die Beratung ausgestellt.

    Fristen


    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Wartezeit für eine weitergehende Beratung kann mehrere Wochen oder Monate dauern. Das Angebot einer Kurz- und Notfallberatung ist kurzfristig möglich.

    Kosten

    Die Übernahme der Kosten hängt von der Höhe des Netto-Haushalts-Einkommens ab. Die Einkommensgrenzen sind dabei gestaffelt, so dass ab einer bestimmten Einkommenshöhe ein Eigenanteil von 180 Euro an die Beratungsstelle zu zahlen ist. Die restlichen Kosten übernimmt dann das zuständige Grundsicherungs- und Sozialamt beziehungsweise Jobcenter team.arbeit.hamburg.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die offene Kurz- und Notfallberatung kann von allen Ratsuchenden (unabhängig von der Zielgruppe) kostenlos in Anspruch genommen werden

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bockholdt, Tobias am 28.07.2022

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en