Schuldnerberatung wahrnehmen
Sie haben finanzielle Schwierigkeiten oder Ihnen droht eine Überschuldung? Dann kann Ihnen eine Schuldnerberatung helfen.
Beschreibung
Die Schuldnerberatung hilft Ihnen, wenn Sie sich in einer finanziellen Notlage befinden und nicht mehr eigenständig aus der Situation herauskommen. Diese finanziellen Notlagen können
- bereits existierende Schulden sein, aber auch
- drohende Schulden, zum Beispiel wenn Zahlungsverpflichtungen bereits nicht erfüllt worden sind oder die demnächst anstehenden Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt werden können.
Bei den Schuldnerberatungsstellen haben Sie die Möglichkeit,
- finanzielle,
- psychosoziale und
- juristische Beratung zu erhalten.
Die Schuldnerberatung unterstützt Sie, die Auswirkungen von Überschuldung zu reduzieren und finanzielle Spielräume zu schaffen. Ziel ist, dass Sie Ihre Mietkosten sowie Ausgaben für Energie und Lebenshaltung wieder eigenständig tragen können.
- Zunächst verschafft sich die Schuldnerberatung einen vollständigen Überblick über Ihre aktuelle Schuldensituation.
- Anschließend erstellen Sie gemeinsam einen Plan.
Das Angebot beinhaltet auch Unterstützung, die notwendigen Schritte anzugehen und mit der Situation zurecht zu kommen.
Die Schuldnerberatung unterstützt Sie zudem bei
- rechtliche Fragen
- Verhandlung mit Gläubigerinnen und Gläubigern
- Vorbereitung eines Insolvenzverfahrens
- Beantragung von Privatinsolvenz.
zuständige Stelle
Ansprechpartner
Sozialbehörde - AI 31 - Grundsatzfragen der Arbeitsmarktpolitik und Steuerung Jobcenter team.arbeit.hamburg (Sozialbehörde - AI 31 - Grundsatzfragen der Arbeitsmarktpolitik und Steuerung Jobcenter team.arbeit.hamburg)
Aktuelles
Sozialbehörde - AI 31 - Grundsatzfragen der Arbeitsmarktpolitik und Steuerung Jobcenter team.arbeit.hamburg
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
nach Vereinbarung
erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen
- Sie haben bereits Schulden oder Ihnen droht eine finanzielle Notlage.
- Sie werden in der Arbeitsvermittlung vom Jobcenter betreut,
- erhalten Bürgergeld und
- beziehen kein Arbeitslosengeld (ALG I).
- Weitere Voraussetzungen kann das zuständige Jobcenter prüfen.
Rechtsgrundlage(n)
www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__14.html
§ 16a des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II)
www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__16a.html
§ 11 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 5, 68 des Zwölften Sozialgesetzbuches (SGB XII)
www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__11.html
Artikel 20 Absatz 1 Grundgesetz (GG)
www.gesetze-im-internet.de/gg/art_20.html
Artikel 28 Grundgesetz (GG)
www.gesetze-im-internet.de/gg/art_28.html
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Bitte nehmen Sie Kontakt mit der Schuldnerberatungsstelle auf. Dort wird das weitere Verfahren inklusive der Antragstellung mit Ihnen geklärt. Wenn Sie Leistungen des SGB II beziehen, können Sie sich auch direkt an die Integrationsfachkraft wenden. Dort wird Ihnen ein Gutschein für die Beratung ausgestellt.
Sowohl kommunale Beratungsstellen als auch private oder gemeinnützige Organisationen bieten eine Schuldnerberatung an.
- Sie machen einen Termin bei der von Ihnen gewünschten Schuldnerberatungsstelle.
- Sofern die Beratungsstelle freie Termine hat, können Sie die Schuldnerberatung dort wahrnehmen.
Alternativ können Sie eine Schuldnerberatung über das Jobcenter beantragen.
- Die zuständige Integrationskraft prüft, ob die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen.
- Gemeinsam mit der zuständigen Integrationskraft besprechen Sie die in Frage kommende Beratungsstelle und den Umfang der Beratung.
- Anschließend können Sie die Schuldnerberatung bei der jeweiligen Beratungsstelle wahrnehmen. Alternativ könnte diese Schuldnerberatung unter Umständen auch durch das Jobcenter selbst erfolgen.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bockholdt, Tobias am 28.07.2022