Mitteilung über Bestellung, Änderung der Aufgaben oder Befugnisse oder Ausscheiden eines Strahlenschutzbeauftragten Entgegennahme

    Die Bestellung oder das Ausscheiden eines Strahlenschutzbeauftragten mitteilen

    Als Strahlenschutzverantwortlicher eines Unternehmens sind Sie verpflichtet die zuständige Stelle über die Bestellung und das Ausscheiden von Strahlenschutzbeauftragten zu informieren.

     

    Beschreibung

    Als Strahlenschutzverantwortlicher teilen Sie der zuständigen Behörde mit, wen Sie als Strahlenschutzbeauftragten bestellt haben. 

    Auch die Änderung der Aufgaben oder Befugnisse eines Strahlenschutzbeauftragten sowie das Ausscheiden teilen Sie der zuständigen Stelle mit.

    zuständige Stelle

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

    Ansprechpartner

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Strahlenschutz (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Strahlenschutz)

    Aktuelles

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Strahlenschutz

    Beschreibung

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Strahlenschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Billstraße 80

    20539 Hamburg

    S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort

    Öffnungszeiten

    Mo-Mi 10-13, Do 10-13, 14-16, Fr 10-13 Uhr, nur telefonische Beratung

    Internet

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis der aktuellen Fachkunde im Strahlenschutz
    • Ggf. Nachweis über Tätigkeiten im Rahmen weiterer Genehmigungen bei diesem oder weiteren Betreibern mit Angabe des Betreibers und in welchem Umfang.
    • Bei Ärzten Nachweis der Approbation

    Voraussetzungen

    • Es liegen keine Tatsachen vor, aus denen sich Bedenken gegen ihre Zuverlässigkeit ergeben.
    • Vorliegen der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz, bei Ärzten Approbation.
    • Als Ärztin oder Arzt verfügen Sie über die Approbation.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Es handelt sich um eine Anzeige. Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

    Verfahrensablauf

    • Sie füllen das betreffende Formular vollständig aus und senden es einschließlich der erforderlichen Unterlagen an die zuständige Stelle.
    • In der Anzeige zur Bestellung geben Sie bezüglich des Strahlenschutzbeauftragten an:
      • Aufgabenbereich
      • innerbetrieblichen Entscheidungsbereich
      • die zur Aufgabenwahrnehmung erforderlichen Befugnisse
    • Ihrem Betriebs- oder Personalrat übermitteln Sie eine Kopie Ihrer Mitteilung.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihre Anzeige und Ihre Unterlagen.
    • Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihre Angaben hinsichtlich der Voraussetzungen.
    • Die zuständige Stelle sende Ihnen eine Anzeigenbestätigung.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    In der Regel beträgt die Bearbeitungszeit 2 bis 4 Wochen.
    Wenn Unterlagen nachgefordert werden müssen, kann sich das Verfahren verlängern.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BJV V Strahlenschutz am 24.08.2022

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Strahlenschutzbeauftragten melden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en