Mitteilung über Bestellung, Änderung der Aufgaben oder Befugnisse oder Ausscheiden eines Strahlenschutzbeauftragten Entgegennahme
Die Bestellung oder das Ausscheiden eines Strahlenschutzbeauftragten mitteilen
Als Strahlenschutzverantwortlicher eines Unternehmens sind Sie verpflichtet die zuständige Stelle über die Bestellung und das Ausscheiden von Strahlenschutzbeauftragten zu informieren.
Beschreibung
Als Strahlenschutzverantwortlicher teilen Sie der zuständigen Behörde mit, wen Sie als Strahlenschutzbeauftragten bestellt haben.
Auch die Änderung der Aufgaben oder Befugnisse eines Strahlenschutzbeauftragten sowie das Ausscheiden teilen Sie der zuständigen Stelle mit.
Auch die Änderung der Aufgaben oder Befugnisse eines Strahlenschutzbeauftragten sowie das Ausscheiden teilen Sie der zuständigen Stelle mit.
zuständige Stelle
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Ansprechpartner
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Strahlenschutz (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Strahlenschutz)
Aktuelles
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Strahlenschutz
Beschreibung
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Strahlenschutz
Adresse
Hausanschrift
S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort
Öffnungszeiten
Mo-Mi 10-13, Do 10-13, 14-16, Fr 10-13 Uhr, nur telefonische Beratung
Internet
erforderliche Unterlagen
- Nachweis der aktuellen Fachkunde im Strahlenschutz
- Ggf. Nachweis über Tätigkeiten im Rahmen weiterer Genehmigungen bei diesem oder weiteren Betreibern mit Angabe des Betreibers und in welchem Umfang.
- Bei Ärzten Nachweis der Approbation
Voraussetzungen
- Es liegen keine Tatsachen vor, aus denen sich Bedenken gegen ihre Zuverlässigkeit ergeben.
- Vorliegen der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz, bei Ärzten Approbation.
- Als Ärztin oder Arzt verfügen Sie über die Approbation.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Es handelt sich um eine Anzeige. Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
Verfahrensablauf
- Sie füllen das betreffende Formular vollständig aus und senden es einschließlich der erforderlichen Unterlagen an die zuständige Stelle.
- In der Anzeige zur Bestellung geben Sie bezüglich des Strahlenschutzbeauftragten an:
- Aufgabenbereich
- innerbetrieblichen Entscheidungsbereich
- die zur Aufgabenwahrnehmung erforderlichen Befugnisse
- Ihrem Betriebs- oder Personalrat übermitteln Sie eine Kopie Ihrer Mitteilung.
- Die zuständige Stelle prüft Ihre Anzeige und Ihre Unterlagen.
- Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
- Die zuständige Stelle prüft Ihre Angaben hinsichtlich der Voraussetzungen.
- Die zuständige Stelle sende Ihnen eine Anzeigenbestätigung.
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
In der Regel beträgt die Bearbeitungszeit 2 bis 4 Wochen.
Wenn Unterlagen nachgefordert werden müssen, kann sich das Verfahren verlängern.
Wenn Unterlagen nachgefordert werden müssen, kann sich das Verfahren verlängern.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BJV V Strahlenschutz am 24.08.2022
Stichwörter
Strahlenschutzbeauftragten melden