Mitteilung über die Wahrnehmung der Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen Entgegennahme

    Aufnahme der Tätigkeit als Strahlenschutzverantwortlicher

    Wenn Sie die Aufgabe des Strahlenschutzverantwortlichen übernehmen, müssen Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen.

    Beschreibung

    Wenn Sie in Ihrem Unternehmen oder Betrieb die Tätigkeit einer für den Strahlenschutz verantwortlichen Person aufnehmen, müssen Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen.

    zuständige Stelle

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

    Ansprechpartner

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Strahlenschutz (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Strahlenschutz)

    Aktuelles

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Strahlenschutz

    Beschreibung

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Strahlenschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Billstraße 80

    20539 Hamburg

    S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort

    Öffnungszeiten

    Mo-Mi 10-13, Do 10-13, 14-16, Fr 10-13 Uhr, nur telefonische Beratung

    Internet

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Voraussetzungen

    Sie können nur Strahlenschutzverantwortlichen werden, wenn Sie nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag befähigt sind, Ihre Organisation zu vertreten.
     

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Es handelt sich um eine Mitteilung durch Sie. Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

    Verfahrensablauf

    • Ihr Unternehmen oder Ihr Betrieb prüft, wer nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag befähigt ist, die Organisation zu vertreten.
    • Sie teilen der zuständigen Stelle schriftlich mit, wer die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen wahrnimmt.
    • Sie erhalten keine Bestätigung der Mitteilung von der zuständigen Stelle.

    Fristen

    Teilen Sie die Aufnahme der Tätigkeit einer für den Strahlenschutz verantwortlichen Person der zuständigen Stelle unverzüglich mit.

    Bearbeitungsdauer

    Es handelt sich um eine Mitteilung durch Sie. Sie erhalten keinen Bescheid oder Bestätigung von der zuständigen Stelle.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Handelt es sich bei dem Strahlenschutzverantwortlichen um eine juristische Person oder um eine rechtsfähige Personengesellschaft, so werden die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen von der durch Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berechtigten Person wahrgenommen. 
    Besteht das vertretungsberechtigte Organ aus mehreren Mitgliedern oder sind bei sonstigen Personenvereinigungen mehrere vertretungsberechtigte Personen vorhanden, so ist der zuständigen Behörde mitzuteilen, welche dieser Personen die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen wahrnimmt. 
    Die Gesamtverantwortung aller Organmitglieder oder Mitglieder der Personenvereinigung bleiben hiervon unberührt. 

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BJV V Strahlenschutz am 23.08.2022

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Strahlenschutzverantwortlicher sein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en