Zwischenlagerung von radioaktiven Abfällen in einer Landessammelstelle Zulassung

    Zulassung für Ablieferung radioaktiver Abfälle zur Einlagerung in die Landessammelstelle beantragen

    Wenn Sie radioaktive Reststoffe bzw. Abfälleaus den Bereichen Medizin, Forschung und Gewerbe entsorgen wollen, benötigen Sie eine Zulassung für Ablieferung radioaktiver Abfälle zur Einlagerung in die Landessammelstelle.

    Beschreibung

    • Für die Entsorgung beziehungsweise Abgabe radioaktiver Abfälle an die Landessammelstelle benötige Sie eine Zulassung der zuständigen Stelle.
    • Wenn Sie über die Zulassung verfügen, obliegt Ihnen die Organisation der Anlieferung an die Landessammelstelle.
    • Wenn Sie radioaktive Abfälle an die Landessammelstelle über Straßen befördern, müssen Sie auf die Anforderungen des Gefahrgutrechtes achten.

    zuständige Stelle

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

    Ansprechpartner

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Strahlenschutz (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Strahlenschutz)

    Aktuelles

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Strahlenschutz

    Beschreibung

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Strahlenschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Billstraße 80

    20539 Hamburg

    S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort

    Öffnungszeiten

    Mo-Mi 10-13, Do 10-13, 14-16, Fr 10-13 Uhr, nur telefonische Beratung

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Schriftlicher Antrag für die Ablieferung fester radioaktiver Stoffe zur Einlagerung in die Landessammelstelle.
    • Beförderungsmöglichkeit, die den Anforderungen des Gefahrgutrechtes entspricht.

    Voraussetzungen

    Keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch innerhalb eines Monats ab Erhalt des Bescheides.
    Das erfolglose Widerspruchsverfahren ist gebührenpflichtig.

    Verfahrensablauf

    • Sie füllen das betreffende Antragsformular vollständig aus und senden es der zuständigen Stelle zu.
    • Die zuständige Stelle prüft, ob die Voraussetzungen für die Annahme der radioaktiven Abfälle erfüllt sind.
    • Bei Bedarf fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
    • Wenn alle Unterlagen vorliegen und die Voraussetzungen für die Annahme erfüllt sind, erhalten Sie eine schriftliche Zulassung von der zuständigen Stelle.
    • Sie setzen sich dann mit der Landessammelstelle in Verbindung, um Termin und Einzelheiten der Ablieferung abzustimmen.
    • Wenn die Voraussetzungen für die Annahme nicht gegeben sind, werden Sie von der zuständigen Stelle aufgefordert, die Abfälle in einen Zustand zu bringen, der dieser Benutzungsordnung entspricht.
    • Der Bescheid wird Ihnen per E-Mail oder auf dem Postweg zugesandt.
    • Der Gebührenbescheid wird Ihnen separat zugestellt.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung dauert in der Regel 2 bis 4 Wochen

    Kosten

    Die Kosten richten sich nach der aktuellen Hamburgischen Umweltgebührenordnung. Zusätzlich muss eine Endlagergebühr entrichtet werden. Beides errechnet sich nach dem angefangenen Rauminhalt des Abfalls je Liter. Die Endlagergebühr wird jährlich neu berechnet.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Die Stadt Hamburg betreibt mit dem Land Schleswig-Holstein zusammen eine gemeinsame Landessammelstelle in Geesthacht.
    • Wenn die angelieferten radioaktiven Abfälle nicht den Annahmebedingungen der Landessammelstelle entsprechen und dementsprechend nicht angenommen werden können, unterrichtet die Landessammelstelle den Antragsteller und gibt nach Möglichkeit Auskunft über andere Entsorgungswege.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BJV V Strahlenschutz am 24.08.2022

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Radioaktivität

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en