Zulassung für Abbruch- und Sanierungsarbeiten bei Vorhandensein von Asbest in schwach gebundener Form Erteilung
Zulassung für Abbruch- und Sanierungsarbeit an schwachgebundenen Asbesterzeugnissen beantragen
Wenn Sie Sanierungs- oder Abbrucharbeiten bei Vorhandensein von Asbest in schwachgebundener Form (hohe Faserfreisetzungen) durchführen wollen, benötigen Sie eine Zulassung, die Sie bei der zuständigen Behörde beantragen.
Beschreibung
Für Sanierungs- oder Abbrucharbeiten bei Vorhandensein von Asbest mit hohen Faserfreisetzungen benötigen Sie eine Zulassung. Dies gilt insbesondere bei Arbeiten, wenn Asbest in schwachgebundener Form vorliegt oder durch die Arbeiten, bei denen eine hohe Anzahl an Asbestfasern freigesetzt werden können.
zuständige Stelle
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Ansprechpartner
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Arbeitnehmerschutz (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Arbeitnehmerschutz)
Aktuelles
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Arbeitnehmerschutz
Beschreibung
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Arbeitnehmerschutz
Adresse
Hausanschrift
S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort
Öffnungszeiten
Mo-Mi 10-13, Do 10-13, 14-16, Fr 10-13 Uhr, nur telefonische Beratung
Kontaktperson
BJV V Arbeitnehmerschutz
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 37-2112
Internet
erforderliche Unterlagen
- Sachkundenachweis
- Tätigkeitsbezogene Arbeitspläne/Gefährdungsbeurteilung
- Betriebsanweisungen
- Vorsorgenachweis
- Personelle und sicherheitstechnische Ausstattung (konkretisiert in der TRGS 519)
- Prüfbescheinigungen (beispielsweise Geräteüberprüfungen)
- Nachweis des möglichen Geräte-Leasing
- Nachweis über praktische Erfahrung des Aufsichtsführenden
- Referenzen bereits durchgeführten Sanierungsarbeiten
Voraussetzungen
- Sie verfügen über geeignete personelle und sicherheitstechnische Ausstattung.
- Sie erfüllen die Vorgaben der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 519 über den Umgang mit Asbest, um Personen vor gesundheitsschädlichen Gefahren durch Asbest zu schützen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch innerhalb eines Monats ab Erhalt des Bescheides
Verfahrensablauf
Eine Zulassung für Sanierungs- oder Abbruchtätigkeit können Sie bei der zuständigen Behörde beantragen.
- Sie füllen das Antragsformular aus und reichen es mit den erforderlichen Unterlagen ein.
- Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit.
- Bei Bedarf fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen von Ihnen an.
- Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
- Sie erhalten einen Bescheid.
Fristen
Sie benötigen die Zulassung, bevor Sie mit den Abbruch- oder Sanierungsarbeiten beginnen dürfen.
Bearbeitungsdauer
Wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen eingereicht haben, dauert die Bearbeitung 2 bis 4 Wochen.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Die Höhe der Gebühren liegt zwischen 100 Euro und 1.000 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Zulassung ist für ganz Deutschland gültig.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BJV V Arbeitnehmerschutz am 24.08.2022
Stichwörter
Schwachgebundener Asbest