Zeugnis über den Krankenpflegedienst Ausstellung
Anrechnung und Nachweis des Krankenpflegedienstes für das Medizinstudium beantragen
Als Studentin beziehungsweise Student der Humanmedizin müssen Sie vor der Meldung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung einen dreimonatigen Krankenpflegedienst ableisten.
Beschreibung
Studierende der Humanmedizin müssen vor Beginn des Studiums oder während der unterrichtsfreien Zeiten des Studiums vor der Meldung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung an einem Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung mit einem vergleichbaren Pflegeaufwand einen dreimonatigen Krankenpflegedienst ableisten. Er hat den Zweck, die Studierenden in Betrieb und Organisation eines Krankenhauses einzuführen und mit den üblichen Tätigkeiten der Krankenpflege vertraut zu machen. Der Krankenpflegedienst kann zu jeweils einem Monat abgeleistet werden.
zuständige Stelle
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Ansprechpartner
Sozialbehörde - G11 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe (Sozialbehörde - G11 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe)
Aktuelles
Sozialbehörde - G11 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe
Beschreibung
Sozialbehörde - G11 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe
Adresse
Hausanschrift
S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort
erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Bescheinigung
Voraussetzungen
- Allgemeiner Hochschulabschluss
Rechtsgrundlage(n)
§ 6 Absatz 4 Satz 2 Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO)
https://www.gesetze-im-internet.de/_appro_2002/__6.html
Anlage 5 zu § 6 Absatz 4 Satz 2 Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO)
https://www.gesetze-im-internet.de/_appro_2002/anlage_5.html
https://www.gesetze-im-internet.de/_appro_2002/__6.html
Anlage 5 zu § 6 Absatz 4 Satz 2 Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO)
https://www.gesetze-im-internet.de/_appro_2002/anlage_5.html
Rechtsbehelf
Gegen einen ablehnenden Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der im Briefkopf bezeichneten Stelle erheben.
Verfahrensablauf
Studierende der Universität Hamburg senden die erforderlichen Nachweise im Original und einfacher Kopie an das LPA.
Studierende der Medical School Hamburg laden die erforderlichen Nachweise bei der Anmeldung zum Ersten Abschnitt der ärztlichen Prüfung online hoch.
Studierende der Medical School Hamburg laden die erforderlichen Nachweise bei der Anmeldung zum Ersten Abschnitt der ärztlichen Prüfung online hoch.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
je nach Einzelfall
Kosten
regelhafter KP: kostenlos
anrechenbarer KP: EUR 40,00 - EUR 100,00
anrechenbarer KP: EUR 40,00 - EUR 100,00
Hinweise (Besonderheiten)
Anrechnungsmöglichkeiten auf den Krankenpflegedienst von krankenpflegerischen Tätigkeiten:
1. im Sanitätsdienst der Bundeswehr oder in vergleichbaren Einrichtungen,
2. im Rahmen eines freiwilligen sozialen Jahres,
3. im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes,
4. im Rahmen eines Zivildienstes.
5. eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Hebamme oder Entbindungspfleger, als Rettungsassistentin oder Rettungsassistent, als Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter, in der Krankenpflege, Kinderkrankenpflege oder Altenpflege sowie eine erfolgreich abgeschlossene landesrechtlich geregelte Ausbildung von mindestens einjähriger Dauer in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe.
1. im Sanitätsdienst der Bundeswehr oder in vergleichbaren Einrichtungen,
2. im Rahmen eines freiwilligen sozialen Jahres,
3. im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes,
4. im Rahmen eines Zivildienstes.
5. eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Hebamme oder Entbindungspfleger, als Rettungsassistentin oder Rettungsassistent, als Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter, in der Krankenpflege, Kinderkrankenpflege oder Altenpflege sowie eine erfolgreich abgeschlossene landesrechtlich geregelte Ausbildung von mindestens einjähriger Dauer in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Sozialbehörde G LPA Gesundheitsberufe am 22.08.2024